Zum 05.12.2024 trat die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen vom 2. Dezember (BGBl I Nr. 384) in Kraft. Im Wesentlichen regelt die Verordnung einen Pflichtenkatalog im Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, richtet sich darüber hinaus aber in bestimmten Fällen auch an Auftraggeber – und damit auch an Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften. Alles was Sie dazu wissen müssen, finden Sie kompakt zusammengefasst in der VDIV Handlungsempfehlung. (Stand Februar 2025, PDF Datei zum Download: 1,3 MB)