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Aktualisierte VDIV-Handlungsempfehlung: „Solarpaket I“ – „Balkonkraftwerke“ und „gemeinschaftliche Versorgung“

Balkonkraftwerke „boomen“ derzeit. Durch das Solarpaket I hat die Gesetzgebung die Anbringung von Balkonkraftwerken erleichtert und zugleich Regelungen für eine gemeinschaftliche Versorgung einer GdWE mittels Photovoltaik geschaffen. Darüber hinaus wird die Anbringung eines Balkonkraftwerkes zudem zu einer privilegierten baulichen Veränderung im Sinne von § 20 Abs. 2 WEG, so dass Eigentümer einen Anspruch auf einen Gestattungsbeschluss geltend machen können. Die aktualisierte Handlungsempfehlung erläutert, mit welchen Vorgaben die Errichtung von Balkonkraftwerken gestattet werden kann und zwar sowohl für den Einzelfall als auch im Rahmen eines allgemeinen Grundlagenbeschlusses in einer Gemeinschaft. Entsprechende Beschlussmuster finden Sie ebenfalls in der Handlungsempfehlung. Daneben können in Eigentümergemeinschaften nun Gebäudestromanlagen betrieben werden, durch welche die Eigentümer/Nutzer direkt mit hauseigenem Strom versorgt werden, ohne den Umweg über einen Netzbetreiber. Die Handlungsempfehlung beleuchtet die bei der Entscheidungsfindung für eine Anlage zu beachtenden Aspekte. (Aktualisierte Fassung Stand Oktober 2024, PDF-Datei zum Download: 3,9 MB)
Mitglieder: 0,00 € (0,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Nichtmitglieder: 46,41 € (39,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
Dienstleister: 46,41 € (39,00 € zzgl. 19,00 % USt.)
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