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VDIV-Handlungsempfehlung zu den Energiesicherungsmaßnahmenverordnungen

Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 zwei Verordnungen mit Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich verabschiedet: Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV), die bereits am 1. September 2022 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 28. Februar 2023 ausläuft. Zum anderen wurde die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) verabschiedet, die ab dem 1. Oktober 2022 über zwei Jahre gelten wird. Für einen besseren Überblick zu den Informationspflichten, die sich aus den neuen Verordnungen (EnSikuMaV und EnSimiMaV) ergeben, und den zu erfüllenden mittelfristigen Maßnahmen hat der VDIV Deutschland eine Handlungsempfehlung erstellt. (Stand September 2022, PDF-Datei, 748 KB)
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