WEG-Recht

Entscheidung über beauftragten Handwerker muss im Protokoll festgehalten werden

Das Amtsgericht Marl entschied in einem aktuellen Urteil, dass die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein Recht darauf haben zu erfahren, welches Handwerksunternehmen eine Sanierung im Haus durchführt. Dies müsse auch aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung hervorgehen.

Der Fall

Der Immobilienverwalter lud die Eigentümer einer WEG zur Abstimmung über die Sanierung der Heizungsanlage im Gebäude. Das bereits im Vorfeld für die Arbeiten ausgewählte Unternehmen war bei der Versammlung ebenfalls anwesend. Nachdem die Eigentümer die Beauftragung des Ingenieursbüros beschlossen hatten, erhob ein Eigentümer Klage, da aus dem Beschluss nicht eindeutig erkennbar war, welches Unternehmen den Auftrag erhalten hatte.

Die Entscheidung

Das Amtsgericht Marl entschied zu Gunsten des Klägers. Das Gericht hielt fest: Es reiche nicht aus, dass die bei der Versammlung anwesenden Mitglieder das beauftragte Unternehmen kennen. Die Entscheidung müsse auch klar aus dem Beschlussprotokoll hervorgehen. Dort seien zudem die Grundfragen über die Sanierungsmaßnahmen zu hinterlegen.

Amtsgericht Marl, AZ 34 C 8/17