Mietrecht

Laute Touristen müssen nicht geduldet werden

Lautes Koffer-Rollen, An- und Abreisen zu ungewöhnliches Tages- bzw. Nachtzeiten und Dauerlärm im Treppenhaus: Touristen in Berliner Mietwohnungen sind für die Nachbarn, die dauerhaft im Haus wohnen, oftmals eine Belastung. Das Landgericht Berlin urteilte nun zu Gunsten eines Dauermieters. So muss der Vermieter Lärmbelästigungen, die über das übliche Maß hinausgehen, beseitigen.

Der Fall

Günstige Preise, das abwechslungsreiche Berliner Nachtleben und spannende Kieze wirken wie ein Magnet auf junge Touristen aus aller Welt. Ein Hotelzimmer oder – noch besser – eine Ferienwohnung mitten in der City sind da oftmals die beliebtesten Ausgangspunkte für Erkundungen der Stadt. Viele Wohnungen in der Stadt werden als Ferienwohnungen an Touristen vermietet – ein einträgliches Geschäft für private Vermieter oder Portale wie Air B’n‘B. Doch der ständige Ein- und Auszug verursacht Lärm, denen andere Mieter ausgesetzt sind. Ein Mieter klagte nun vor dem Landgericht Berlin, da er sich durch den regen Ferienverkehr im Haus gestört fühlte.

Die Entscheidung

Das Landgericht gab dem Mieter Recht: „Werden in einem Mehrparteienhaus eine Vielzahl von Wohnungen ständig für Kurzaufenthalte an Touristen vermietet und kommt es dadurch zu Lärmimmissionen für die benachbarten Wohnraummieter, die das übliche Maß der herkömmlichen Wohnnutzung übersteigen, stellt dies einen Mangel der Mietsache dar“. So die Urteilsbegründung. Der Vermieter ist verpflichtet, die Lärmbelästigungen zu beseitigen.

(Landgericht Berlin, AZ 67 S 203 / 16)