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CO2-Kosten: Korrekt aufteilen und abrechnen

Seit über einem Jahr, genauer gesagt seit dem 1. Januar 2023, ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO2KostAufG, in Kraft. Es besagt, dass zukünftig der aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) resultierende CO2-Preis hinsichtlich Wohngebäuden nicht mehr nur vom Bewohner getragen, sondern auf Bewohner und Eigentümer aufgeteilt werden muss. Ziel des neuen Gesetzes ist es, Bewohner zu motivieren, weniger Energie zu verbrauchen und Eigentümer zur energetischen Sanierung zu bewegen.

Die gute Nachricht ist, dass alle nötigen Berechnungen rund um die Vorgaben des CO2KostAufG in der Heizkostenabrechnung erfolgen und daher von KALO übernommen werden. Das heißt, der Aufwand für Eigentümer bzw. Verwalter hält sich in Grenzen – sie müssen nur die in der Energierechnung ihres Versorgers genannte CO2-Menge inkl. CO2-Kosten sowie das Sanierungspotenzial des jeweiligen Gebäudes an KALO übermitteln. KALO berechnet anhand dieser und weiterer Daten die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Eigentümer und Bewohner. Gebühren, die durch die Berechnung der Klassifizierung und die Kostenverteilung entstehen, sind umlagefähig.

Eigentümer bzw. Verwalter, deren Liegenschaftsdaten digital vorliegen, können die Vorgaben des Gesetzes schneller, einfacher und effizienter umsetzen. Im KALO-Kundenportal haben diese die Möglichkeit, sämtliche Daten unkompliziert einzupflegen. Darüber hinaus hat KALO eine Online-Kundenhilfe sowie einen Online-Prognoserechner etabliert und bietet regelmäßig informative Webinare an. Für Anfragen stehen die KALO-Experten ihren Kunden persönlich zur Verfügung.

Weitere Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz und dem CO2-Prognoserechner erhalten Sie hier.