Praxistipps

Der Energieausweis: Ein Muss für jeden Wohnungseigentümer und -verwalter

Dem Energieausweis können einige wichtige Daten entnommen werden. Er gibt mithilfe eines farbigen Bandtachos und der Energieeffizienzklasse Auskunft darüber, wie energiefreundlich ein Gebäude ist und macht den Energiebedarf bzw. den Energieverbrauch eines Gebäudes sichtbar. Das Ziel der Energieausweise ist, Transparenz für Mieter und Käufer von Immobilien zu schaffen.


Wer bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie den Ausweis nicht vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann. Der Besitz oder die Erstellung eines Energieausweises ist demnach ein Muss und unumgänglich. Eine Ausnahme bilden kleine Gebäude unter 50m² Nutzfläche sowie Baudenkmäler.

Ein kurzer Einblick in die Geschichte

Die Wärmeschutzverordnung und die Heizanlagenverordnung wurden im Februar 2002 in der Energieeinsparverordnung (EnEV) zusammengeführt. Seit dieser Reformierung ist der Energieausweis für sämtliche Neubauten Pflicht. Mit der EnEV 2007 wurde diese Pflicht darüber hinaus auch auf die Bestandsgebäude ausgeweitet. Eine weitere große Novellierung folgte am 01. Mai im Jahr 2014. So reicht seitdem der farbige Bandtacho (Abstufungen von grün bis rot) nur noch bis 250 kWh/m² und nicht mehr wie bisher bis 400 kWh/m². Das führte zu einer strengeren Bewertung. Beispielsweise können Immobilien, die nach der alten EnEV noch im grünen Bereich waren, durch die neue Verordnung in den gelben Bereich abfallen.

Seit dem 01. Mai 2021 gelten für den Verbrauchsorientierten Energieausweis bei Bestandsgebäuden einige Änderungen – Hintergrund ist die Einführung des Gebäudeenergiegesetz (GEG). Zu den Änderungen gehört eine Ausweisung des CO2-Kennwerts, durch die Berechnung des verwendeten Brennstoffs. Auf dem Ausweis müssen alle verbauten Klimaanlagen im Gebäude angeben werden sowie der nächste Inspektionstermin. Ist das Gebäude an eine Nah-/Fernwärmeversorgung angeschlossen, muss der Primärenergiefaktor angegeben werden, welcher beim Energieversorger erfragt werden kann. Bei einer Neuausstellung wird außerdem eine Einschätzung des Modernisierungsstands verlangt. Dafür reicht eine Analyse anhand von Fotomaterial.

Die zwei Arten des Energieausweises

Energieausweise gibt es als Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Die meisten Eigentümer können frei zwischen diesen zwei Ausweisen wählen. In der Regel wird beim Verkaufen oder Vermieten der Verbrauchsausweis empfohlen. Dieser bietet einen ausreichenden Vergleichswert. Zudem ist diese Ausweisart in der Erstellung kostengünstiger. Für Analysezwecke, beim Aufdecken von energetischen Schwachstellen, beispielsweise vor einer umfangreichen Sanierung, ist der Bedarfsausweis sinnvoller.  (Plicht ist er nur in einem Fall: Nämlich, wenn die betroffene Immobilie weniger als fünf Wohneinheiten hat, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und bisher keine energetische Modernisierung erfolgt sind.)

Woher bekommt man einen Energieausweis?

Messdienstleister wie die KALORIMETA GmbH (KALO) können Ihnen den verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen. Dazu werden die bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre herangezogen. Auf Wunsch kann der Energieausweis auch für Liegenschaften erstellt werden, für welche KALO die Heizkostenabrechnung nicht erstellt. Die Beauftragung des Ausweises kann schnell und einfach online geschehen. Nach der Vorlage aller benötigten Daten kann KALO den verbrauchsorientierten Energieausweis innerhalb von 24 Stunden erstellen. Seit Kurzem bietet KALO auch einen Energieausweis für Nicht-Wohngebäude an. Der Energieausweis ist im Übrigen ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Es lohnt sich ab und an die Aktualität zu prüfen: Sind Ihre Energieausweis noch gültig? Mehr zu den Energieausweisen von KALO finden Sie hier.