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Funkmesstechnik: Gemeinsam CO2-Ausstoß reduzieren

Der Mensch spielt eine entscheidende Rolle beim Energieverbrauch in Gebäuden – daher sollten Bewohnerinnen und Bewohner gezielt in das Energiesparen eingebunden werden. Mit fernablesbarer Funkmesstechnik wird das ganz einfach möglich.

Durch die digitalisierten Ableseprozesse und die damit einhergehende unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) erhalten Bewohnerinnen und Bewohner eine bisher nicht dagewesene Transparenz über ihr Verbrauchsverhalten. Sie sehen regelmäßig, wie viel sie verbraucht haben und können Vergleiche abrufen – mindestens zum Vormonat, zum Vorjahresmonat sowie zu Verbräuchen vergleichbarer Nutzerinnen und Nutzer. Ziel ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner durch die UVI für eine bewusste Ressourcennutzung zu sensibilisieren und zu motivieren, weniger zu verbrauchen.

Die UVI kann digital z. B. über das KALO-Online-Bewohnerportal oder die App „KALO Home“ abgerufen werden. Die App bietet Bewohnerinnen und Bewohnern zusätzlich alltagstaugliche Tipps, um Energie zu sparen. Alternativ ist der Abruf der UVI-Daten über Schnittstellen und damit die Einbindung in eigene wohnungswirtschaftliche Systeme möglich oder aber, falls erforderlich, der Download als PDF im Kundenportal sowie der postalische Versand.

Hintergrund:

Mit der am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen novellierten Heizkostenverordnung hat der Gesetzgeber die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2022 ist die unterjährige Verbrauchsinformation durch die Heizkostenverordnung für Gebäude, die mit fernablesbarer Funkmesstechnik ausgestattet sind, gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, den Energieverbrauch und damit den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu senken. Bis Ende 2026 müssen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bzw. Verwaltungen ihre Liegenschaften mit fernablesbarer Funkmesstechnik ausgerüstet haben. 

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