Praxistipps

Hausgeld und Eigentümerwechsel – Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Kommt es zum Wechsel des Eigentums an einer Sondereigentumseinheit, egal ob es sich um Wohnungs- oder Teileigentum handelt, müssen Verwaltungen wissen, wer der Gemeinschaft die Beiträge schuldet. Ab wann ist der Erwerber in der Pflicht und wie lange muss das Hausgeld noch vom Verkäufer gefordert werden, der freilich spätestens ab der Übergabe der Wohnung an den Erwerber aber regelmäßig meint, nichts mehr damit zu tun zu haben?

Die meisten Verwalter dürften bereits einmal gehört haben, dass es für die Zahlungspflicht auf die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch ankommt. Oft wird dennoch auf die Übergabe, den so genannten Nutzen-Lasten-Wechsel, abgestellt, „weil die Eigentümer das so erwarten“. Das aber ist riskant, da nach dem Gesetz zu diesem Zeitpunkt noch keine Zahlungsansprüche der Gemeinschaft gegen den Erwerber bestehen, weil er schlicht noch nicht zu dieser gehört. Zahlt er dennoch, weil er das so mit dem Verkäufer verabredet hat, wird man sich daran nicht stören. Nur einfordern (mahnen) sollte der Verwalter die Beiträge unbedingt beim Richtigen, und auch nur diesen mit Verzugszinsen belasten. Der Vortrag erläutert, wie es richtig ist, und wie das Richtige den Eigentümern gegenüber plausibel zu begründen ist.

Am Rande wird auch auf andere praxisrelevante Probleme rund um den Eigentümerwechsel und das Hausgeld eingegangen, etwa auf die Verweigerung der Verwalterzustimmung mit der Begründung, der Veräußerers habe Hausgeldrückstände (keine gute Idee!).

Mehr dazu erfahren Sie beim Deutschen Verwaltertag 2024 von Prof. Dr. Martin Häublein, Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Wohn- und Immobilienrecht an der Universität Innsbruck.