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Lexikon: H wie "Hitzeschutz"

Außenliegende Sonnenschutzsysteme, Dachbegrünungen oder Fenstererneuerungen – zahlreiche Hitzeschutzmaßnahmen sind förderfähig. Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und steuerliche Anreize schaffen attraktive Investitionsbedingungen. Entscheidend ist: Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Steigende Sommertemperaturen rücken das Thema Hitzeschutz zunehmend in den Fokus der Immobilienwirtschaft. Für Eigentümer und Immobilienverwaltungen bestehen vielfältige Möglichkeiten, Wohngebäude gegen Überhitzung zu wappnen. Am besten verbunden mit attraktiven Förderprogrammen des Bundes.

Förderfähige Maßnahmen
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind außenliegende Sonnenschutzsysteme mit automatisierter Steuerung förderfähig. Dazu zählen unter anderem Jalousien, Raffstores, Markisen, Rollläden sowie Fensterläden. Auch Maßnahmen zur Dachbegrünung, Dämmung oder zum Austausch von Fenstern sind im Förderrahmen enthalten.

BAFA-Zuschüsse
Das BAFA bezuschusst diese Einzelmaßnahmen mit 15 % der förderfähigen Kosten – maximal 30.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Bei Einbindung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) steigt der Zuschuss auf 20 % (bis 12.000 Euro). Voraussetzung ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.

KfW-Ergänzungskredit und Effizienzhaus-Standards
Ergänzend bietet die KfW im Rahmen der Programme 358/359 zinsgünstige Kredite bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, insbesondere für selbstnutzende Eigentümer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Diese Ergänzungskredite sind nur in Verbindung mit einem BAFA-Zuschuss beantragbar.

Steuerbonus als Alternative
Alternativ zur direkten Förderung kann auch der steuerliche Sanierungsbonus in Anspruch genommen werden: bis zu 20 % Absetzbarkeit über drei Jahre. Voraussetzung: Die Immobilie muss selbst genutzt, mindestens zehn Jahre alt und die Maßnahme durch ein Fachunternehmen nach ESanMV-Standard umgesetzt sein.

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