Mit der Neuegelung im Wohnungseigentumsgesetz (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG) wurde die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur Pflicht. Unternehmen, die in der WEG-Verwaltung tätig sind, müssen sicherstellen, dass ihre verantwortlichen Mitarbeiter die erforderliche Prüfung bei der IHK erfolgreich ablegen. Andernfalls droht der Verlust von Verwaltungsmandaten.
Für Unternehmen bedeutet dies eine strategische Herausforderung: Während Einzelunternehmer selbst zertifiziert sein müssen, betrifft es in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften alle Beschäftigten, die mit Eigentümerversammlungen oder Verwaltungsaufgaben betraut sind. Eine Befreiung gibt es für bestimmte Ausbildungs- und Studienabschlüsse, darunter Immobilienkaufleute oder Immobilienfachwirte.
Wer sich vorbereiten will, kann auf das Praxishandbuch des VDIV Deutschland zurückgreifen oder an spezifischen Seminaren teilnehmen. Frühzeitige Weiterbildung zahlt sich aus – sichern Sie sich Ihren Wettbewerbsvorteil!