Praxistipps

Z wie "zertifizierter Verwalter"

Seit dem 1.Dezember 2023 ist die Bestellung eines zertifizierten Verwalters Pflicht. Unternehmen sollten rechtzeitig handeln, um ihre Verwaltungsleistungen weiterhin anbieten zu können. Wer die Zertifizierung benötigt, welche Ausnahmen gelten und wie Sie sich optimal auf die IHK-Prüfung vorbereiten, erfahren Sie hier.

Mit der Neuegelung im Wohnungseigentumsgesetz (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG) wurde die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur Pflicht. Unternehmen, die in der WEG-Verwaltung tätig sind, müssen sicherstellen, dass ihre verantwortlichen Mitarbeiter die erforderliche Prüfung bei der IHK erfolgreich ablegen. Andernfalls droht der Verlust von Verwaltungsmandaten.

Für Unternehmen bedeutet dies eine strategische Herausforderung: Während Einzelunternehmer selbst zertifiziert sein müssen, betrifft es in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften alle Beschäftigten, die mit Eigentümerversammlungen oder Verwaltungsaufgaben betraut sind. Eine Befreiung gibt es für bestimmte Ausbildungs- und Studienabschlüsse, darunter Immobilienkaufleute oder Immobilienfachwirte.

Wer sich vorbereiten will, kann auf das Praxishandbuch des VDIV Deutschland zurückgreifen oder an spezifischen Seminaren teilnehmen. Frühzeitige Weiterbildung zahlt sich aus – sichern Sie sich Ihren Wettbewerbsvorteil!

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