WEG-Recht
Da lachen ja die Hühner: In einer ehemaligen Scheune (Teileigentum) darf man nicht wohnen, man kann es dem Teileigentümer aber nicht verbieten.
„Im Wohnungseigentum darf man wohnen, sonst nichts. Im Teileigentum darf man alles, nur nicht wohnen!“- so lautet die landläufige Abgrenzung der ...