WEG-Recht
Ein Nießbraucher darf selbst anfechten, muss aber seine Ermächtigung durch den Wohnungseigentümer innerhalb der Klagefrist offenlegen
Nießbraucher an Wohnungseigentum haben kein eigenes Stimmrecht und kein eigenes Anfechtungsrecht. Dabei bleibt es. Gleichwohl darf ein ...