Die Landeswahlleitung machte es offiziell: Die Mehrheit der Berliner hat am 26. September in dem Volksentscheid für die Vergesellschaftung privater Wohnungskonzerne gestimmt. Wie sich das Thema nun weiterentwickelt, ist unklar, denn rechtlich bindend ist die Abstimmung für die Politik nicht, zudem zweifeln Staatsrechtler die Umsetzbarkeit an.
Anfang Juli kamen bei dem Volksbegehren der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" ausreichend gültige Unterschriften der wahlberechtigten Berliner zusammen. Die Initiative fordert, dass private Wohnungskonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen im Bestand vergesellschaftet werden sollen (» der VDIV berichtete). 56,4 Prozent der Wahlbeteiligten stimmten für dieses Vorhaben, 39 Prozent dagegen.
Votum nicht bindend
Das Votum ist allerdings für die Politik rechtlich gesehen nicht bindend. Es wurde über keinen konkreten Gesetzentwurf abgestimmt. Konsequenz des Volksentscheids ist, dass der Senat nun aufgefordert ist, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Bisher war zu diesem Vorhaben keine politische Mehrheit zu erkennen. Wie sich dies weiterentwickelt, bleibt abzuwarten.
Enteignungs-Volksentscheid soll nicht umsetzbar sein
Mehrere Gutachten zweifeln die Umsetzbarkeit des Vorhabens an. Eine Enteignung stünde im Widerspruch zum Grundgesetz und zur geltenden Rechtsprechung, somit ist immer wieder von weitreichenden verfassungsrechtlichen Bedenken die Sprache. Kritik wird auch laut, da die Enteignung ein unverhältnismäßiger Eingriff in privates Eigentum darstelle und auch mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar sei, da nur Wohnungsbestände von Unternehmen ab einer Schwelle von 3.000 Wohnungen im Portfolio vergesellschaftet werden sollen.