Gesetzesentwürfe aus Berlin und Bayern greifen deutlich zu kurz
Es ist ein wichtiger Schritt, dass die im Koalitionsvertrag verankerte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nun angegangen wird. Es wäre aber ein kapitaler Fehler, nur marginale Änderungen vorzunehmen. Die Novelle muss für eine umfassende Überarbeitung genutzt werden und dafür, endlich wirksame Zulassungsvoraussetzungen für Wohnimmobilienverwalter zu schaffen, fasst Martin Kaßler, Geschäftsführer beim Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), die Kernforderungen des Verbands zusammen. Dieser war aufgefordert, zu den Gesetzesentwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Stellung zu nehmen und weitergehenden Anpassungsbedarf aufzuzeigen.
Jetzt nur einzelne Bereiche des Wohnungseigentumsrechts zu novellieren, wäre absolut kontraproduktiv, warnt DDIV-Geschäftsführer Kaßler. Viele Auslegungsschwierigkeiten oder Rechtsunsicherheiten würden bestehen bleiben. Vor dem Hintergrund, dass ein Viertel aller zivilrechtlichen Verfahren in Deutschland zum Wohnraummiet- und WEG-Recht geführt werden, sei dies ein unhaltbarer Zustand.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der DDIV ausdrücklich jede Reformanstrengung zur Verbesserung des Wohnungseigentumsrechtes und die Gründung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu diesem Thema. Seit der letzten Reform von 2007 haben sich viele neue Entwicklungen ergeben, die den Bedarf an Veränderung dokumentieren. Dies zeigt nicht nur die Flut an Gerichtsverfahren zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sondern auch die gesellschaftspolitischen Themen wie Digitalisierung, E-Mobilität, altersgerechter Umbau oder der klimaneutrale Gebäudestand. Die fehlende Rechtssicherheit, zu komplexe Abstimmungsverfahren oder zu geringe Instandsetzungsrücklagen führen in der Praxis dazu, dass Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften viele dringend notwendige Maßnahmen nicht umsetzen.
Die vorliegenden Diskussionsentwürfe des Bundesjustizministeriums und des Bayerischen Justizministeriums können daher nur den Auftakt für eine intensive Diskussion bilden, bleiben doch zentrale Fragestellungen bisher unbeantwortet und zu viele Problemkreise sind noch ausgespart.
Wir begrüßen, dass Bund und Länder den DDIV ausdrücklich aufgefordert haben, seine Reformvorstellungen mitzuteilen. Damit bietet sich die Chance tatsächlich in einen konstruktiven Dialog einzutreten, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Neben der Reform des Wohnungseigentumsrechts ist aber auch eine Harmonisierung mit dem Mietrecht zwingend geboten, da es unzählige Abgrenzungsprobleme gibt, die in der Praxis zu erheblichen Problemen führen. Bereits 2013 hat der der DDIV hierzu ein von ihm beauftragtes Gutachten vorgelegt (Prof. Dr. Martin Häublein, Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung von Wohnungseigentums- und Mietrecht, veröffentlicht NZM 2014).
Nunmehr legt der DDIV ein weiteres Gutachten von Prof. Dr. Martin Häublein vor, was sich tiefgreifend mit Änderungen am Wohnungseigentumsrecht auseinandersetzt. Flankiert wird dieses Gutachten um eine eigene Expertise des Spitzenverbandes der Immobilienverwalter. Wir liefern damit eine substantielle Grundlage für ein gutes Miteinander von Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieterinnen und Mietern. Bund und Länder sollten die Vorschläge daher ernsthaft prüfen. Schließlich geht es um mehr Entbürokratisierung, mehr Rechtssicherheit und um eine signifikante Entlastung der Gerichtsbarkeit. Zugleich können dadurch der Verbraucherschutz wirksam erhöht und gesellschaftspolitische Vorhaben wie Klimawende, E-Mobilität und die Digitalisierung besser bewältigt werden, ist sich Kaßler sicher.
Der DDIV fordert zudem, die Reform des Wohnungseigentumsrechts für die dringend erforderliche Einführung des Sachkundenachweises für Immobilienverwalter zu nutzen. Denn es ergibt keinen Sinn, dem Immobilienverwalter mehr Kompetenzen bei der Ausübung seiner Tätigkeit einzuräumen, ohne dass dieser über eine Basisqualifikation bei der Anwendbarkeit von mehr als 60 Gesetzen und Verordnungen in der Praxis haben muss.
Wer A sagt, muss auch B sagen. Wer den Erwerb von Wohnungseigentum fördert u.a. mit dem Baukindergeld, muss auch für den Schutz von Altersvermögen sorgen. Eine echte und dringend umzusetzende Reform des Wohnungseigentumsrechts, seiner Harmonisierung mit dem Mietrecht und einer Grundqualifikation ist daher unabdingbar, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler abschließend.
Weiterführende Informationen zur WEG-Reform sowie die Stellungnahme des DDIV zu den vorliegenden Diskussionsentwürfen erhalten Sie auf » www.ddiv.de/weg-reform