Neben der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, der Harmonisierung der Landesbauordnungen und der Stärkung von Typengenehmigungen ist auch die Anerkennung der Wohneigentumsbildung ein wichtiger Bestandteil der Schaffung von Wohnraum. Die gezielte Förderung von privatem Eigentum trägt dazu bei, dass bezahlbarer Wohnraum im Bestand durch Umwidmung, Aufstockung und Reaktivierung neu geschaffen wird.
Hinzu kommt, so der VDIV Deutschland, dass die Förderung von privatem Eigentum – neben der des sozialen Mietwohnungsbaus – nicht nur mehr Wohnungen bringt, sondern auch zur Durchmischung verschiedener Einkommens- und Bevölkerungsgruppen in den Quartieren führen kann. Privates Wohneigentum dient außerdem der Altersvorsorge und Vermögensbildung. Die Hürden beim Eigentumserwerb sind jedoch besonders für Familien mit geringerem Eigenkapital hoch, mit Instrumenten wie z. B. der Vorsparförderung und eigenkapitalersetzender Darlehen wie auch Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen könnten diese reduziert werden. Grundsätzlich gilt: Die Förderung von privatem Wohneigentum, insbesondere auch für Menschen mit mittleren Einkommen, kann zu einer erhöhten Anzahl von Mietwohnungen und somit der Entspannung von Wohnungsmärkten beitragen.
„Es ist richtig und wichtig, die Potenziale des Bestandes durch Sanierung, Aufstockung und Nachverdichtung voll auszuschöpfen. Dies sind wichtige Bausteine zur Unterstützung der Wohnungsneubauziele, um die Flächeninanspruchnahme im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes zu verringern. Um eine wirksame Mobilisierung der Potenziale im Bestand zu erreichen und die Durchführung entsprechender Maßnahmen spürbar zu erleichtern, sind eine zielgenaue und vor allem verlässliche Förderkulisse unbedingt erforderlich. Hier muss die Bundesregierung noch nachbessern,“ so Wolfgang D. Heckeler, Präsident des VDIV Deutschland.
In einer gemeinsamen Erklärung forderten die der Immobilienbank im Bündnis für bezahlbares Wohnen angehörenden Verbände am Mittwoch die Priorisierung derjenigen Maßnahmen, die zur Erreichung des Kernziels des Bündnisses beitragen. Sie fordern seitens des Bundes, der Länder und Kommunen ein klares Bekenntnis zu Technologieoffenheit, zur Straffung von Verfahrensschritten und Verwaltungsprozessen sowie zur Baulandaktivierung. Zudem kritisierten sie den verpflichtenden hydraulischen Abgleich und die Betrachtung von Einzelgebäuden im Hinblick auf den Energieeffizienzstandard, insbesondere die Fokussierung auf EH 40.