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Balkone werten Wohnungen auf. Gut zu wissen, wie man dafür sorgt, dass das auch so bleibt.
Der Balkon ist ein Aufenthaltsplatz, der von der Wohnung aus betretbar ist und dessen Grundriss über den des Gebäudes hinausragt. Soweit die technische Beschreibung. Für Bewohner ist der Balkon viel mehr. Die Redewendung „Urlaub auf Balkonien“ hat sich etabliert, zudem ist er praktischer Stauraum. Kurz: Balkone machen Wohnungen attraktiver. Aber: Sie sind auch rund ums Jahr Wind und Wetter ausgesetzt und entsprechend anfällig für Schäden, die – je nach Konstruktion – auch andere Teile des Gebäudes betreffen können. Zur Sicherheit der Bewohner und zum Schutz des Gebäudes empfiehlt es sich, ein Auge darauf zu haben.
Von der Konstruktionsart unterscheiden wir Kragarmbalkone, Anbaubalkone und Vorsatzbalkone. Der Kragarmbalkon entstand aus einer über den Gebäudegrundriss hinausgeführten Stahlbetondecke. Eine günstige Ausführung, die keine besondere Herausforderung an die Statik darstellte. Im Gegenteil, durch das Kragmoment des Balkons wird das Feldmoment der Geschossdecke entlastet. Ein wesentlicher Nachteil dieser Bauart ist die daraus resultierende Wärmebrücke. Wenn im Winter Schnee und Eis auf dem Balkon liegen, leitet die durchgehende Stahlbetondecke die Kälte ins Gebäudeinnere. Bei einem Raumklima von 20 °C und 50 bis 60 Prozent rel. Feuchte liegt die Taupunkttemperatur bei 9 bzw. 12 °C. Somit kommt es an allen Flächen mit einer geringeren Oberflächentemperatur zur Tauwasserbildung. Ein das Wachstum von Schimmelpilzen förderndes Klima wird bereits bei Luftfeuchten von 80 Prozent, also etwa 3 °C über der Taupunkttemperatur, erreicht. Das führt nicht nur zu optischen Mängeln durch dunkle bis schwarze Verfärbungen, sondern ist auch für Bewohner gesundheitlich bedenklich. Für Mieter oft schon ein Grund für die Mietminderung oder gleich für den Gang zum Anwalt.
Ein Bauunternehmer aus Baden-Württemberg erkannte das Problem und entwickelte in den 1980er-Jahren den Kragplattenanschluss „Schöck-Isokorb“ zur thermischen Trennung der Balkonplatte von der Deckenplatte aus Stahlbeton. Im Vergleich mit einer durchgehenden Stahlbetondecke erzielt diese Lösung eine um 90 Prozent geringere Wärmeleitfähigkeit – ein Erfolg, der weitere Anbieter wie H-Bau, Halfen und Max Frank auf den Plan gerufen hat.
Anbau- und insbesondere Vorsatzbalkone stellen bauartbedingt keine Wärmebrücke dar. Ihr wesentlicher Nachteil gegenüber dem Kragarmbalkon liegt im architektonischen Anspruch. Diese Balkone bestehen meist aus einer Stützkonstruktion aus Stahl- oder Aluminiumprofilen und einer 18 bis 20 cm dicken Fertigteilplatte aus Stahlbeton als Verkehrsfläche. Demzufolge wirken sie „bodenständig“ und nicht „schwebend“ wie Kragarmbalkone. Dafür bieten sie den Vorteil, dass sie ohne Weiteres nachträglich an Bestandsbauwerken montiert werden können, um diese aufzuwerten.
Neben den beschriebenen Balkonen aus Stahlbeton, die wegen ihres Eigengewichts weniger schwingungsanfällig sind und mehr Sicherheit vermitteln, gibt es auch reine Stahl- und Aluminiumkonstruktionen sowie in Holzbauweise. Holzbalkone sind meist statisch über auskragende Balken mit der Holzbalkendecke verbunden – wegen der guten Wärmedämmeigenschaften von Holz ohne Wärmebrücke, dafür aber um so anspruchsvoller beim Schutz vor eindringender Feuchtigkeit. Anstriche und Imprägnierungen müssen das Aufquellen und Faulen des Holzes verhindern und daher regelmäßig aufgefrischt werden.
Während die Ästhetik der Konstruktion immer im Auge des Betrachters liegt, müssen Balkone immer auch wesentliche Ansprüche erfüllen:
geregelter Abfluss des Regen- und Schmelzwassers von der Verkehrsoberfläche zur Vermeidung des Ausrutschens auf einer nassen oder vereisten Balkonoberfläche, intakte Abdichtung und griffige Verkehrsoberfläche, standsicheres Geländer mit einer ausreichenden Höhe und guter Brandschutz, da im Falle eines Feuers in mehrstöckigen Gebäuden der Balkon als Fluchtort bis zum Eintreffen der Feuerwehr dienen kann.
Nicht selten weisen die in den vergangenen 30 Jahren erbauten Balkone aus Stahlbeton sicherheitsrelevante Mängel auf. Dazu gehören z. B. Betonabplatzungen im Bereich der Geländerverankerung, Rost an den Geländerverankerungen, großflächige Abplatzungen an der Balkonunterseite mit freigelegter Mattenbewehrung und auffälligen Absenkungen der Balkonstirnseite. Übliche Gefälle zur Entwässerung über die Balkonstirnkante liegen bei 2 bis 3 Prozent. Höhere Gefälle sind ein sicheres Indiz für die Überlastung der Balkonverankerung. Grundsätzlich bestehen bei der Balkonsanierung im Wesentlichen folgende Möglichkeiten:
Die Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb)“ ist bauaufsichtlich eingeführt und gibt für jede Art der Beanspruchung ein passendes Instandsetzungsprinzip vor. Die Planung entsprechender Maßnahmen nach den anerkannten Regeln der Technik obliegt dem sachkundigen Fachmann. Hier sollte der Verwalter die Eigentümergemeinschaft auf ihre Auftraggeberpflichten hinweisen, die sich aus der Instandsetzungsrichtlinie ableiten. Sie besagt, dass bei der Gefährdung der Standsicherheit und bei zukünftig zu erwartenden Schäden eine rechtzeitige Instandsetzungsentscheidung getroffen und ein sachkundiger Planer beauftragt werden muss.
Da ca. 75 Prozent aller Balkone aus Stahlbeton bestehen, lohnt sich ein kurzer Exkurs zum Verbundstoff aus Stahl und Beton. Beton verfügt zwar über eine hohe Druckfestigkeit aber nur über eine sehr geringe Zugfestigkeit. Dieses Manko gleicht eingelegter Stahl aus. Um seine Aufgabe optimal zu erfüllen, darf er nicht korrodieren. Die hohe Alkalität des jungen Betonsteins mit einem pH-Wert über 13 bietet einen guten Korrosionsschutz. Dennoch hat die Ehe von Stahl und Beton ihre Tücken: Neben Witterungseinflüssen, Konstruktions- und Planungsfehlern, Rissen, Verarbeitungsfehlern und Chloridkorrosion spielt die „Karbonatisierung“ bei Schäden an Balkonen eine wesentliche Rolle. Dringt Kohlendioxid aus der Luft über Poren in den Beton ein, „karbonatisiert“ der Beton, d. h. der pH-Wert fällt deutlich ab. Tritt zudem Feuchtigkeit in die Konstruktion ein, kommt es zur Korrosion der Bewehrung. Da Rost ein größeres Volumen aufweist, entsteht ein Sprengdruck, der die nur wenige Zentimeter dicke Betonüberdeckung zum Abplatzten bringt. Liegt die Bewehrung komplett frei, rostet sie ungehindert weiter – bis sie bricht.
Für „die Balkonsanierung“ gibt es kein Patentrezept. Die Vorgehensweise bei einer fachgerechten Sanierung oder Instandsetzung ist jedoch immer dieselbe. Hält man die Reihenfolge ein, sind die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Sanierung grundsätzlich gegeben:
Balkongeländer oder Brüstungen sind im Zuge einer Sanierung variantenunabhängig immer zu beachten, auch wenn sich so mancher Planer in der Praxis lieber auf den „Bestandsschutz“ zurückzieht. Bestandsschutz bedeutet, dass der vorhandene Zustand akzeptiert wird, selbst wenn es bereits neuere planerische Vorgaben gibt. Dies setzt allerdings voraus, dass die damals gültigen Bauvorschriften auch eingehalten wurden, was ggf. nachzuweisen ist. Zudem ist abzuwägen, ob der Ist-Zustand nicht Sicherheitsdefizite hat. In diesem Fall gibt es keine Kompromisse. Die Sicherheit für Leib und Leben ist Grundsatz jeder LBO. Hier ist insbesondere die Geländerhöhe zu beachten: In den meisten Bundesländern muss sie bei privater Wohnbebauung mindestens 90 cm betragen. Die Statistik zeigt aber, dass Menschen im Lauf der Zeit im Schnitt größer geworden sind, sodass 90 cm heute etwas knapp bemessen erscheinen. Empfehlenswert ist eine Geländerhöhe von mindestens 100 cm. Bei Balkonen, deren Fußboden in Höhen über 12 m liegt, ist zumeist eine Geländerhöhe von mindestens 110 cm vorgeschrieben. Auch hier wird ein Zuschlag von 10 cm empfohlen, da später von den Nutzern verlegte Holzfliesen etc. noch einmal für Abweichungen sorgen können. Die exakt vorgeschriebenen Höhen sind der jeweiligen LBO zu entnehmen.
Angaben zur vorgeschriebenen Standfestigkeit des Geländers ergeben sich aus der DIN 1055. Auf ein Balkongeländer wirken im schlimmsten Fall alle denkbaren Lasten gleichzeitig. Auf diese Maximalbelastung muss ein Balkongeländer, das als Absturzsicherung gilt, ausgelegt sein und die Konstruktion statisch berechnet werden. Zugelassen sind nur Balkongeländer aus der Herstellung von Betrieben, die hierzu durch Eignungsnachweise befugt sind. Zur Befestigung im Außenbereich dürfen nur speziell zugelassene Anker verwendet und die Auflagen in den Dübelzulassungen müssen genau eingehalten werden. Kommt es zu einem Unfall, stellt sich die Haftungsfrage – in der Regel dem Eigentümer, sofern nicht ein Bauträger, Architekt oder Handwerker zur Verantwortung gezogen werden kann. Ist ein Geländer nicht nach DIN 1055 gefertigt und montiert, haften die Verantwortlichen noch bis zu 30 Jahre nach Ausführung der Baumaßnahme.
Balkonböden können aus unterschiedlichen Materialien bestehen. Bei einer Sanierung fällt die Wahl des Oberbelags für auskragende Stahlbetonplatten meist auf Fliesen oder eine kälteelastische, Risse überbrückende Beschichtung:
Die Schwellenhöhe rückt hierbei ins Blickfeld. Sie bemisst den Abstand von der Entwässerungsebene bis zu dem Punkt, wo Wasser in die Wohnung eintreten könnte (i.d.R. die Entwässerungsöffnungen der Fenster). Nach DIN 18195 sollten es 15 cm sein, wenn eine Rinne angebracht wird, auch weniger – bis 5 cm. In der Praxis existiert der Normfall nur selten. Daher ist dieser Punkt immer mit dem Auftraggeber zu besprechen, um Abweichungen zu vereinbaren. Wer möchte im eigenen Haus schon 15 cm Schwellenhöhe haben?
Wie viel trägt ein Balkon – ist ein Planschbecken noch drin? Balkone sind für eine bestimmte Nutzlast ausgelegt, die bei der Nutzung nicht überschritten werden darf. Die Nutzlast bezeichnet im Bauwesen eine veränderliche oder bewegliche Einwirkung auf ein Bauteil, z. B. durch Personen, Möbel oder Ähnliches. Die Lastannahmen sind in DIN 1055-3 geregelt. Sie gibt für Dachterrassen, Loggien und Balkone eine gleichmäßige Nutzlast von 400 kg/qm vor. Bauvorhaben, die vor 2006 errichtet wurden, fallen noch unter die alte Norm. Hier wird die Lastannahme von der Größe des Balkons abhängig gemacht, und zwar mit:
350 kg/qm für Balkone und Laubengänge über 10 Quadratmeter Grundfläche
500 kg/qm für Balkone, Laubengänge und offene, gegen Innenräume abgeschlossene Hauslauben
Wichtig ist dabei, dass zusätzliche Belastungen (z. B. Pflanzkübel) bedacht werden, wobei Einzel- und Flächenlasten sich nicht überlagern dürfen.
Bei Eingriffen in die Bausubstanz des Balkons, z. B. bereits bei der Erhöhung oder einer Veränderung des Geländers, muss ein statischer Nachweis erbracht werden.
Die Sanierung von Balkonen ist komplex. Die Einschaltung eines sachkundigen Planers ist unerlässlich und in der Instandsetzungsrichtlinie (eingeführte technische Bauvorschrift) geregelt. Insbesondere bei „schon einmal sanierten“ Bauteilen ist besondere Achtsamkeit geboten. Hier kann es zu Unwägbarkeiten kommen, die bei der Finanzierung ein „Budget für Unvorhergesehenes“ sinnvoll erscheinen lassen.
Dipl.-Ing. Rainer Eger plant und begleitet seit über 20 Jahren Maßnahmen der Beton- und Bauwerkinstandsetzung. Die praxisnahe Planung von Betonsanierungen ist sein persönliches Anliegen. www.eger-ing.de