02.11.2021 Ausgabe: 7/21

Fit for 55? Das Gesetzespaket der EU-Kommission und wie man es im Gebäudebestand umsetzt.

Die europäische Union möchte bis zum Jahr 2050 der weltweit erste klimaneutrale Groß-Wirtschaftsraum werden. Dieses übergeordnete Ziel soll mittels eines Gesetzespakets, bekannt als „European Green Deal“ bzw. „Fit for 55“-Programm, in praktisch anwendbare Maßnahmen/Durchführungen formuliert werden.

Als erster wichtiger Schritt sollen bis zum Jahr 2030 die CO2-Emissionen um 55 Prozent zum Vergleichsjahr 1990 gesenkt werden. Grundsätzlich beschreibt das umfassende Gesetzeswerk den Umbau unserer Wirtschafts- und Lebensweise hin zu mehr Ressourceneinsparung, Nachhaltigkeit, Reduktion schädlicher Umwelteinflüsse (z. B. CO2-Emissionen) und zu sozial-ökonomischen Ausgleichen, auch in den weltweiten Handelsbeziehungen.
Die Hauptansatzpunkte liegen allgemein im Verkehrs- und Gebäudesektor. Gerade bei Bestandsbauten, privatwirtschaftlichen wie öffentlichen, sind in Bezug auf Energie- und Materialeinsatz massive Einsparpotenziale vorhanden. Wie lassen sie sich heben? Wo und wie können Verwaltungen auf Eigentümergemeinschaften einwirken, um Sanierungen anzuregen? Welches sind zielführende Optionen?

Das Objekt im Detail kennen
Am Anfang steht die Bestandsanalyse. Hierzu wird die bauliche Substanz eines Gebäudes wie auch die installierte Anlagentechnik von einer Fachperson (Energieberater/in, Architekt/in, Bauingenieur/in) bewertet und bilanziert. Eigentümer und Hausverwaltung sollten diesen ersten Termin begleiten. Anhand von Berechnungen werden technisch wie wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen ermittelt und in einem Maßnahmenplan gebündelt. Dabei geht es grundlegend darum, den Energieverbrauch des Objekts und seine CO2-Emissionen zu verringern und den Einsatz fossiler Energieträger möglichst konsequent zu vermeiden. Je nach Alter und Zustand des Gebäudes oder einzelner Teile amortisieren sich Sanierungen über den Nutzungszeitraum mehr oder weniger schnell. Dass eine bauliche und anlagentechnische Substanz turnusmäßig gewartet, gepflegt und zeitweilig saniert werden sollte, ist als Handlungsmaxime grundlegend für Lebenszyklus-Betrachtungen.

Energieverluste verringern
Hier geht es um Verluste zwischen dem konditionierten Gebäudevolumen und der Umgebung. Um weniger Energie zur Beheizung und ggf. Kühlung zu verbrauchen, ist es zunächst notwendig, die Gebäudehülle zu optimieren. Hierzu müssen Transmissions- und Lüftungswärmeverluste reduziert werden. Nebeneffekt: Der CO2-Ausstoß sinkt ganz automatisch, wenn die Anlagentechnik neu eingeregelt wird. Als wirksamste Maßnahmen gelten: die Wärmedämmung von Außenbauteilen und solchen zu kühlen, unbeheizten Bereichen, also Außenwände, Dach, Geschossdecken, Innenwände zu unbeheizten Räumen; der Austausch von Fenster- und Fenstertürbauteilen; die Leckage­ortung und Nachabdichtung von thermischen Schwachstellen, sog. Wärmebrücken. Wenn die baulichen Bedingungen im Sinne der gewünschten Reduktion des Energieverbrauchs verbessert wurden, kann der Leistungsumfang der Anlagentechnik – Heizung, Verteilung, Übergabe, ggf. Lüftung – verringert werden.

Abkehr von fossilen Energieträgern
Wesentlich, um die gewünschte CO2-Reduktion um 55 Prozent bis 2030 zu erreichen, ist die möglichst konsequente und stetig weitere Abkehr von den fossilen Energieträgern Öl, Gas und Strom aus nicht-regenerativen Quellen. Umgekehrt wird der Einsatz regenerativer Energien für die gesamte Versorgung weiterhin deutlich zunehmen – müssen. Besondere Bedeutung kommt hier der Geo- und Umweltthermie zu, also solarthermischen und photovoltaischen Erzeugeranlagen, Wärmepumpen in verschiedenen Ausbildungen, dezentralen Blockheizkraftwerken, der Fernwärmeversorgung und auch Holzpellet-Anlagen. Um diese Technologien möglichst effektiv zu nutzen, ist auch die Wärmeübergabe zu überdenken. Vorteilhafte niedrige Vorlauftemperaturen der wassergeführten Systeme sind nur über eine flächige, bauteil-integrierte Installation zu erreichen, also durch Boden- und Wand­heizungen.

Materialeinsatz und Recycling
Immer noch unterschätzt in der Gesamtbetrachtung der Wertschöpfungskette von der Erstellung bis zum Rückbau einer Baukonstruktion ist die sogenannte „Graue Energie“. Sie steckt in Materialien und Bauteilaufbauten sowie den Produktionsprozessen, im Transport, der Verarbeitung, dem späteren Rückbau und dem Recycling. Energieintensive Prozesse wie z. B. die Zement-, Beton- oder Metallherstellung haben eine andere Lebenszyklus-Bilanz als Holz- oder Leichtkonstruktionen.

Wenig sinnvoll ist es insofern, Baumaterialien bzw. -produkte über lange Entfernungen zu transportieren. Regionale Zulieferungen sind hier deutlich vorteilhafter als globale Lieferketten. Auch zu bedenken ist: Insbesondere energieintensiv gefertigte Produkte wie z. B. Hartschaum-Wärmedämmplatten müssen ebenso energieintensiv wieder entsorgt oder recycelt werden. Die bewusste Entscheidung für Regionalität, für einfache Materialien und kurze Transportwege kann „versteckte“ CO2-Emissionen deutlich senken.

Förderprogramme setzen Anreize
Politische Weichenstellungen benötigen Legitimität und Verständnis in der praktischen Umsetzung. Nur wenn möglichst viele europäische Bürger den politisch gewiesenen Weg mitgehen, kommt ein nachhaltiger Reduktionseffekt zustande. In den nationalstaatlichen Gesetzen und Verordnungen werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt; über das gemeinsame Ziel, die Treibhausgas-Emissionen einzugrenzen, herrscht jedoch weitgehend Konsens im europäischen Wirtschaftsraum.

In Deutschland manifestiert sich der politische Ansatz in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Um die Umsetzung von Maßnahmen zur Energie- und Emissionseinsparung zu forcieren, gibt es vielfältige Unterstützung in Form von Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen. Hauptfördergeber sind hierbei die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bankengruppe) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zudem gibt es kommunale Förderprogramme, die teils auch mit denen des Bundes kombinierbar sind.

Je nach dem, welches Energieeffizienzniveau ein Objekt durch Komplettsanierung oder die Kombination von Einzelmaßnahmen erreicht, können unterschiedliche Fördersummen angesetzt werden. Zur Vorbereitung des Verfahrens und zur späteren Bestätigung der Umsetzung ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten nicht nur anzuraten, sondern ohnehin meist vorgeschrieben.

Das gesteckte Ziel, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren und bis 2050 Klimaneutralität anzustreben, ist zweifelsohne sehr ambitioniert. Gleichwohl ist es richtig und auch Zeit, dass sich die europäische Wirtschafts- und Wertegemeinschaft „auf den Weg“ macht und entsprechende Anreize zur praktischen Umsetzung setzt – ein Ansatz, der übrigens im globalen Kontext als gutes Beispiel gelten kann: Auf anderen Kontinenten, insbesondere Amerika und Asien, wird aktuell noch deutlich mehr emittiert als in Europa.

Foto: © Sayan Puangkham / Shutterstock.com


Strobel, Arne

Architekt FH, Energieberater, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, www.archi-net.info