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Wie sich die Verpflichtung dazu mit smarten Thermostaten erfüllen lässt.
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt in § 60b und § 60c den hydraulischen Abgleich für Heizungsanlagen vor. Davon unmittelbar betroffen sind bundesweit schätzungsweise 45 Prozent aller Zentralheizungen in Mehrparteienhäusern, da sie 15 Jahre oder älter sind. Spätestens bis September 2027 ist die Maßnahme umzusetzen, trotz des hohen Aufwands, der Kosten und mangelnder Kapazitäten bei den Fachbetrieben – nur eine lästige Pflicht für Verwaltungen, oder eine Maßnahme, die viel Potenzial birgt?
Ein hydraulischer Abgleich optimiert die Wärmeverteilung im Heizsystem. Das bringt gleich mehrere Vorteile mit sich: Energie- und Verbrauchskosten werden eingespart, die Energieeffizienzklasse des Gebäudes verbessert sich, und für Vermieter sinkt der CO2-Kostenanteil.
Was viele nicht wissen: Der hydraulische Abgleich muss nicht unbedingt von Fachbetrieben durchgeführt werden – es gibt auch smarte Thermostate, die das übernehmen und zudem das Heizsystem permanent optimieren, nicht nur einmalig wie beim herkömmlichen hydraulischen Abgleich. Dieser adaptive Abgleich nach dem thermischen Verfahren über smarte Thermostate ist jedoch nur rechtssicher, wenn die Geräte nach DIN 94679-4 zertifiziert sind.
Smarte Thermostate sind mittlerweile verbreitet. Sie werden in Baumärkten und im Online-Handel angeboten – aber:
Für den hydraulischen Abgleich in Mehrparteienhäusern sind diese Consumer-Produkte nicht geeignet. Da sie für Einfamilienhäuser konzipiert wurden, sind sie nicht gebäudeweit miteinander verknüpft, was den hydraulischen Abgleich nicht ermöglicht, und sie bieten keinen hinreichenden Datenschutz.
Professionelle smarte Thermostate dagegen wurden eigens für die Wohnungswirtschaft entwickelt: Für Mehrfamilienhäuser ausgelegt, arbeiten sie im Verbund, unabhängig von privaten WLANs, störungsfrei, netzstabil und unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Die Vollausstattung eines Gebäudes mit diesen Geräten ermöglicht den hydraulischen Abgleich.
Die Installation smarter Thermostate gilt als Modernisierungsmaßnahme und ist über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu 15 Prozent förderfähig. Auch bilanziell lässt sich die Investition aktivieren – und ist in jedem Fall günstiger als eine aufwendige Sanierung.
Im ersten Schritt erfolgt eine Analyse und die Prüfung, ob der Einsatz smarter Thermostate für ein Gebäude infrage kommt. Ist die Wirtschaftlichkeitsanalyse positiv, kann es losgehen. Anbieter KALO beispielsweise informiert dann die Wohnungsnutzer, montiert die Thermostate, bietet Telefonsupport und stellt den reibungslosen Betrieb der Geräte sicher.
In vielen Mehrfamilienhäusern sorgen smarte Thermostate bereits für den hydraulisch abgeglichenen Heizungsbetrieb. KALO bietet dazu auch zusätzlich ein Heizungsmonitoring an. Unterstützt von Künstlicher Intelligenz (KI) wird das zentrale Heizsystem dabei über wenige Messpunkte überwacht und optimiert, auch vor Störungen wird gewarnt. Die umfassende Überwachung von Energieverbrauch, Temperaturen und Betriebsstörungen ist laut Heizkostenverordnung umlagefähig
Senior Manager Digital
Communications KALO
www.kalo.de