15.04.2025 Ausgabe: 3/2025

Kommunale Wärmeplanung auf dem Prüfstand

Symbolbild energetische Sanierung
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Die Umsetzung der Wärmewende in über 10.000 Kommunen wird eine enorme gesamtgesellschaftliche Herausforderung.

Das Ziel steht fest: Ab 2045 soll in Deutschland klimaneutral geheizt werden. Um diese Vorgabe zu erfüllen, wurde im Januar 2024 ergänzend zum als „Heizungsgesetz“ bezeichneten Gebäudeenergiegesetz (GEG) das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verabschiedet. Insbesondere sollen dadurch die Möglichkeiten einer klimaneutralen Wärmeversorgung in den Kommunen untersucht werden. Dabei ist zu klären, ob vor Ort ein klimafreundliches Wärmenetz (Fern­ oder Nahwärme) oder ein Wasserstoffversorgungsnetz existiert oder künftig bestehen wird, an das ein Gebäude angeschlossen werden kann.

Kontext der Klimaziele nimmt der Wärmemarkt als der Sektor mit dem höchsten Energieverbrauch eine zentrale Rolle ein. Mit mehr als der Hälfte des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung derzeit einen wesentlichen Teil des Treibhausgasausstoßes. Entscheidend für den Erfolg ist die Verringerung der CO2­Emissionen in Bestandsgebäuden, die vor 2005 errichtet wurden und nicht den aktuellen energetischen Standards genügen. Neben energetischen Sanierungen, die in der Regel mit hohen Investitionskosten verbunden sind, stellen der Ersatz veralteter Heizsysteme durch effiziente Technologien sowie die Integration erneuerbarer Energien maßgebliche Erfolgsfaktoren dar.

Fahrplan der Kommunalen Wärmewende

Beauftragt mit der Erstellung der Wärmepläne sind die Kommunen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es über 10.000 Kommunen, zusammengesetzt aus rund 2.000 Städten und mehr als 8.000 Gemeinden. Allein diese Zahlen zeigen, um welche planerische Dimension es sich handelt. Durch das Wärmeplanungsgesetz liegt der größte Hebel für die angestrebte Dekarbonisierung bis 2045 bei den Städten und Gemeinden.

Teil des Wärmeplanungsgesetzes ist die sogenannte Kommunale Wärmeplanung, kurz KWP. In ihr sind eine Reihe von Fristen und Vorgaben festgelegt: Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern müssen bis spätestens 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, während Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben. Bis zu diesen Stichtagen dürfen in den jeweiligen Gebieten Heizungen installiert werden, die nicht die 65­Prozent­Erneuerbare­Energien­Vorgabe (EE­Vorgabe) des GEG 2024 erfüllen. Dies ist jedoch nur für Bestandsgebäude sowie für Neubauten in Baulücken (außerhalb von Neubaugebieten) erlaubt. Wichtig: Schließt eine Kommune ihre Wärmeplanung vorzeitig ab und macht sie verbindlich, tritt die 65­Prozent­EE­Pflicht des GEG bereits einen Monat nach Bekanntgabe in Kraft. Liegt bis zum Stichtag 2026 bzw. 2028 kein Wärmeplan vor, gilt die 65­Prozent­EE­Pflicht automatisch danach.

Ab 1. März 2025 müssen neu errichtete Wärmenetze jährlich mindestens 65 Prozent ihrer Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination davon decken. Für bestehende Wärmenetze gilt ab 1. Januar 2030 eine Mindestquote von 30 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme, die ab 1. Januar 2040 auf mindestens 80 Prozent steigt. Zusätzlich sind alle Betreiber von Wärmenetzen verpflichtet, bis 31. Dezember 2026 einen Fahrplan für den Ausbau und die Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze vorzulegen.

Kommunale Wärmeplanung als Mammutaufgabe

Für die politisch Verantwortlichen und die Verwaltungsebene in den Kommunen ergeben sich aus den genannten gesetzlichen Vorgaben vielfältige Planungs­ und Umsetzungsaufgaben auf Kommune muss ermittelt werden. Er muss unterschieden und eingestuft werden in die Kategorien Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme. Bestehende Versorgungsstrukturen sind zu erfassen und zu bewerten, Treibhausgasemissionen zu berechnen, Informationen über Wohn­ und Nichtwohngebäude einschließlich Energieklassen, Baualtersklassen, Sanierungsstand etc. in geeigneter Form zu erfassen, auszuwerten, zu analysieren, zu dokumentieren – ein planerischer Kraftakt, den die ohnehin zumeist an ihren Belastungsgrenzen arbeitenden Kommunen stemmen müssen. Gleichzeitig führt die Diskussion über Wärmepläne bei Eigenheimbesitzern verstärkt zu Verunsicherung, als deren Folge notwendige Heizungsmodernisierungen oftmals aufgeschoben werden, um die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung und ihre Konsequenzen auf die eigene Art der Wärmenutzung abzuwarten.

Wärmewende braucht Planungssicherheit

Die VdZ, Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V., sorgt für den Austausch zwischen den Akteuren, die sich auf dem Feld der Kommunalen Wärmeplanung bewegen. Auf der diesjährigen ISH, Weltleitmesse für Wasser, Wärme, Luft, im Rahmen der Building Future Conference bot ein Konferenztag unter der Fragestellung „Quo vadis Kommunale Wärmeplanung“ Vertretern von Städten und Gemeinden sowie allen Interessierten wertvolle Vorträge, Impulse und Möglichkeiten zu Diskussionen. Experten aus Verbänden, Gemeinden und Unternehmen debattierten zu Themen wie zentrale vs. dezentrale Wärmeversorgung, ihrer Bedeutung für Verbraucher, die konkrete Umsetzung der Wärmewende, Digitale Zwillinge im Bereich der Kartendarstellungen, über staatliche Förderung von Maßnahmen und vieles mehr. Dabei zeigte sich: Der Prozess der Kommunalen Wärmeplanung wird die Kommunen wie die Branche in den nächsten Jahren fordern.

Gleichzeitig gilt es, künftig auch die Immobilieneigentümer als weitere Bezugsgruppe stärker in den Blick zu nehmen. So lautete ein zentrales Ergebnis einer Umfrage zur Heizungsmodernisierung, die Forsa im Vorfeld der Bundestagswahl für die VdZ durchgeführt hat: Dreiviertel der Eigenheimbesitzer (72 Prozent) wünschen sich von der neuen Bundesregierung langfristige Planungssicherheit bezüglich gesetzlicher Vorgaben zur Heizungsmodernisierung. 42 Prozent fordern bessere Aufklärung und Beratung zu effizienten Heizlösungen vonseiten der Politik.

Abwarten oder sanieren?

Sollte man mit einer Heizungssanierung nun also auf das Ergebnis der Wärmeplanung warten? Nein. Wer sich für eine im GEG 2024 gelistete Individual­Heizungsoption entscheidet, z. B. für den Einbau einer Luft/Wasser­Wärmepumpe oder einer Wärmepumpen­Gas­Hybridheizung, kann dies sofort und (derzeit) unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung tun. Ob die freie Heizsystemwahl nach der Einführung der kommunalen Wärmeplanung in der jeweiligen Region noch gilt, lässt sich nicht pauschal vorhersagen. Denn das Wärmeplanungsgesetz enthält dazu keinerlei Vorgaben. Allerdings haben die allermeisten Kommunen/Gemeinden prinzipiell die Möglichkeit, einen rechtlich verbindlichen Anschluss­ und Benutzungszwang für Fernwärme (in bestimmten Gebieten) einzuführen – vor allem aus planerischen und wirtschaftlichen Gründen.

VDIV Aktuell Autorin - Stefanie Bresgott
Bresgott, Stefanie

Leiterin Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit VdZ - 
Wirtschaftsvereinigung 
Gebäude und Energie e.V.

VDIV Aktuell Autor - Rene Ebert
Ebert, René

Leitung Kommunikation, 
Leitung Technik VdZ 
www.vdzev.de