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Eine neue Verordnung fordert den Erwerb von Kompetenzen für den Umgang damit.
Die EUVerordnung über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), kurz: AI Act, ist am 2. Februar 2025 in Kraft getreten. Bei diesem Gesetz, das auf Deutsch Verordnung über künstliche Intelligenz oder kurz KIVO heißt, handelt es sich um eine europäische Verordnung, die direkt anwendbar ist. Auf den ersten Blick erscheint sie für Immobilienverwaltungen bzw. Unternehmen der Wohnungswirtschaft zwar nicht so relevant zu sein, weil der größte Teil der Regelungen HochrisikoKISysteme betrifft. Den Regelungen sind jedoch vier Artikel vorgeschaltet, in denen es – wie so oft bei europäischen Verordnungen – um den Gegenstand des Gesetzes, den Anwendungsbereich, die Begriffsbestimmungen und die KIKompetenz geht. Und diese KIKompetenz ist in Art. 4 geregelt. Im Internet ist dazu zu lesen, dass im Hinblick auf die KIKompetenz eine Schulungspflicht normiert ist. Tatsächlich ist in Art. 4 KIVO von Maßnahmen die Rede, die Betreiber von KISystemen ergreifen sollen, um nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KIKompetenz verfügt.
Wie in neuen Gesetzen üblich, sind viele Begriffe legal definiert. Nach Art. 3 Abs. 56 umfasst KIKompetenz Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, die es Anbietern, Anwendern und Betroffenen ermöglichen, KISysteme unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung in Kenntnis der Sachlage einzusetzen und sich über die Chancen und Risiken von KI und mögliche Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.
Einfach ausgedrückt: Mitarbeiter sollen wissen, was KI ist, wie sie im Unternehmen eingesetzt werden kann und worin Gefahren und Risiken ihres Einsatzes bestehen. Die Chancen der Nutzung von KISystemen sollten hierbei nicht vergessen werden. Es geht also um die Vermittlung von Sachkunde, aber auch um die Sensibilisierung für mögliche Schäden.
Art. 4 KIVO richtet sich an die Betreiber von KISystemen. Betreiber ist nach Art. 3 Abs. 4 KIVO jede Person, die ein KISystem im beruflichen Kontext unter ihrer Aufsicht einsetzt. Sobald also Mitarbeiter ChatGPT oder auch Microsoft Copilot verwenden, erst recht, wenn andere Systeme zum Einsatz kommen, ist die KIKompetenz zu gewährleisten und müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Die KIVO spricht von Personal. Damit dürften wohl die Arbeitnehmer gemeint sein, also Personen, die weisungsgebunden Leistungen gegen Vergütung erbringen. Art. 4 KIVO spricht aber auch von „anderen Personen“. Damit dürften wohl freie Mitarbeiter oder auch Dienstleister gemeint sein, zu denen ein Näheverhältnis besteht. Es müssen also alle geschult werden, die mit KIAnwendungen umgehen.
Zu den wesentlichen Inhalten solcher Schulungen gehören die Grundlagen, also was ist KI? Welche Arten gibt es? Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? etc., die Risiken und Grenzen der Nutzung von KISystemen, ihre Nutzung in konkreten Arbeitsabläufen sowie die dabei zu Datenschutz und sicherheit notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Unternehmer sollten die Chancen der Nutzung von KISystemen nicht verpassen. In Zeiten des Fachkräftemangels kann die selbst lernende Maschine im Arbeitsalltag entlasten. Wenn diese Chancen genutzt werden, ist KIKompetenz wichtig, um von KI erzeugte Ergebnisse zu interpretieren und Risiken der Nutzung abzuschätzen. Hierfür sind Schulungen der Mitarbeiter essenziell.
Fachanwältin für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht,
Kanzlei GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft
www.gross.team