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Wo saniert wird, gelten besondere Anforderungen an den Brandschutz.
Die Sanierung im Bestand beschäftigt uns auch weiterhin. Den grundsätzlichen Tipps für die Strangsanierung in VDIVAKTUELL 5/22, mit der Empfehlung, ein gut abgestimmtes Paket kompetenter Beratungs- und Planungsleistungen zu schnüren, um ein effizientes und wirtschaftlich gut ver-mittelbares Projekt auf die Beine zu stellen, folgt hier nun das dort schon erwähnte Thema Brandschutz, das verantwortungsvolles Vorgehen erfordert.
Die Sanierung von Wohngebäuden erfordert die zwingende Einhaltung bestimmter Richtlinien und Vorschriften, um den Brandschutz zu gewährleisten. Einer der wichtigsten Aspekte ist die Installation von Brandmelde- und Feueralarmsystemen, um frühzeitig auf einen Brand hinzuweisen und die Bewohner rechtzeitig zu evakuieren. Veraltete Systeme müssen überprüft und ggf. durch modernere und effektivere ersetzt werden.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Gewährleistung einer ausreichenden Brandabschottung. Alle Öffnungen in Trennwänden und Decken sollten während einer Sanierung sorgfältig abgeschottet werden, um eine mögliche Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Auch brand-schutztechnische Bauteile wie Brandschutztüren und -fenster müssen auf ihren Zustand und die ordnungsgemäße Funktion geprüft werden.
Entscheidend ist auch die Wahl der richtigen Baumaterialien. Sie verzögern die Ausbreitung von Feuer und Rauch. So bleibt im Brandfall Bewohnern mehr Zeit, das Gebäude sicher zu verlassen. Je nach Gebäudeklassifikation geben die jeweilige Landesbauordnung und die dazugehörigen DIN und Richtlinien die Materialität für z. B. Wände und Decken, aber auch für Verkleidungen von Wänden und Böden vor.
Während einer Sanierung müssen auch Flucht- und Rettungswege vorgesehen werden. Treppenhäuser und Flure müssen frei von Hindernissen, Notausgänge müssen deutlich gekennzeichnet sein. Die Installation von Not-beleuchtungssystemen und die regelmäßige Überprüfung der Fluchtwege gehören zu den Maßnahmen, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten.
Die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften sowie der Einsatz moderner Brandschutztechnik sind unerlässlich, um das Risiko von Bränden zu minimieren und im Ernstfall Leben zu retten. Steht eine Sanierung an, ist individuell zu klären, welche Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes im Gebäude ergriffen werden müssen. Dabei hilft ein Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz. Er analysiert gemeinsam mit dem Auftraggeber den Bedarf und die spezifischen Bedingungen, erstellt ein Brandschutzkonzept und begleitet dessen Umsetzung während der Bauphase.
Unabhängig von der Art des zu sanierenden Gebäudes oder Gebäudeabschnitts muss zunächst die Aufgabenstellung vollständig geklärt werden: Welche Brandschutzvorkehrungen, etwa Feuerwehrzufahrt, Flucht- und Rettungswege, sind zu beachten und wer ist hierbei ggf. mit einzubeziehen? Werden Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien oder Ladestationen für E-Autos neu eingerichtet? Werden geschossübergreifend Wohnungen zusammengelegt? Und schon vor den ersten Schritten besonders wichtig: Wo wird das im Ernstfall benötigte Löschwasser herkommen? Ist auf dem Grundstück Platz für eine nötigenfalls alternative Versorgung mittels Teich oder Zisterne?
Die Grundlagenklärung, die zur Identifizierung der Gebäudekategorie dient, ist bei Sanierungen stets einer der wichtigsten Aspekte. Gut beraten ist man, einen Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz hinzuzuziehen. Mit dem nötigen Fachwissen schätzt er das Objekt im Ganzen ein, weil auch ein Brandschutzkonzept immer für das Gesamtgebäude erstellt werden muss. Die Bestandsaufnahme umfasst grundsätzlich die Nutzung und Gebäudeklasse einer Immobilie. Die Klassifizierung der Bestandsbauteile und die notwendigen statischen Angaben können über die vorhandenen Bestandsunterlagen ermittelt werden. Anderenfalls ist je nach Gebäudetyp zu empfehlen, eine Bauwerksanalyse erstellen zu lassen. Abschließend stehen grundsätzlich Absprachen mit der Feuerwehr, um die Bedingungen für das Anleitern im Brand- und Rettungsfall zu klären und die Vorschläge zur Löschwasserversorgung prüfen zu lassen.
Auf Basis der Grundlagenermittlung erstellt der Bau herr mithilfe des Fachplaners für vorbeugenden Brandschutz das Brandschutzkonzept für das zu sanierende Gebäude. Empfehlenswert ist es, den Experten schon in der Leistungsphase 1 (LPH 1) ins Boot holen, was später viel Geld und Arbeit erspart, und zwar gerade bei genehmigungsbedürftigen Verfahren wie einer Nutzungsänderung. Aber auch ohne diese wird spätestens ab der Ausführungsplanung (LPH 5) die Expertise einer solchen Fachkraft abgefragt.
Das Konzept erfasst alle gesetzlichen Anforderungen an den baulichen sowie den organisatorischen Brandschutz, wobei sich die Anforderungen je nach Bundesland unterscheiden. Maßgeblich sind die jeweiligen Landesbauord-nungen und die dazugehörigen nutzungsspezifischen Vorschriften und Richtlinien, z. B. die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB).
Während der Bauausführung muss die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes vom Fachplaner ingenieurtechnisch kontrolliert werden. Je nach Gebäudeklasse kommt auch ein externer Prüfer auf die Baustelle und muss mit einbezogen werden, z. B. wenn es genehmigungsrelevante Änderungen am Bestand gibt. Zur Umsetzung des Konzepts wird am Ende ein Prüfbericht erstellt.
Über die erwähnten technischen Aspekte hinaus ist die Aufklärung der Hausbewohner unbedingt zu empfehlen. Dazu gehören Schulungen und Informationsveranstaltungen zum Brandschutz, die das Bewusstsein für Brandgefahren schärfen und vermitteln, was im Notfall zu tun ist.
Leiter Kommunikation der Hartung & Ludwig Architektur- und Planungsgesellschaft mbH, Weimar www.hartung-ludwig.de
Architektin
Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz
Hartung & Ludwig, Weimar
www.hartung-ludwig.de