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Die am 24. Juni 2025 von der Bundesregierung beschlossene Neuausrichtung der Haushaltspolitik hat deutliche Auswirkungen auf den Gebäudesektor. Im Mittelpunkt stehen der Klimaschutz und die Transformation des Bestandes. Dafür sind erhebliche Investitionen vorgesehen: Allein 16,5 Mrd. Euro sollen in diesem Jahr aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in den Gebäudebereich fließen, davon 15,3 Mrd. Euro in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ergänzend stellt der neu geschaffene Sondervermögens-Investitions- und Klimafonds (SVIK) zusätzliche Mittel für wohnungsbaupolitische Programme bereit.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften bedeutet dies: Fördermittel bleiben verfügbar, sodass energetische Maßnahmen trotz vorläufiger Haushaltsführung planbar und finanzierbar bleiben. Die BEG bündelt verschiedene Förderangebote für Modernisierungen – von Einzelmaßnahmen bis zur Komplettsanierung – und bietet Zuschüsse, zinsgünstige Kredite sowie Tilgungszuschüsse. Zusätzlich ergänzen Landesprogramme die Bundesförderung, oft mit Schwerpunkten wie Energieeffizienz, Barrierefreiheit oder Einbruchschutz – die BEG-Angebote im Überblick:
Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Wohnungseigentümergemeinschaften gezielte Zuschüsse für energetische Sanierungen am Gemeinschaftseigentum von Bestandsgebäuden erhalten.
Aspekt | Information |
Förderprogramm | Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) |
Fördergegenstand | energetische Sanierungen am Gemeinschaftseigentum von Bestandsgebäuden |
geförderte Maßnahmen |
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Förderhöhe |
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wichtige Hinweise |
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Die Umstellung eines fossilen auf ein klimafreundliches Heizsystem ist ein zentraler Schritt zur Dekarbonisierung des Gebäudebestandes. Für Wohnungseigentümergemeinschaften stellt die KfW im Rahmen des Programms 458 Zuschüsse bereit, um den Austausch fossiler Heizsysteme gegen umweltfreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder Solarthermie-Anlagen finanziell zu unterstützen.
Aspekt | Information |
Fördergegenstand | Austausch fossiler Heizsysteme gegen klimafreundliche Alternativen, z. B. Wärmepumpe, Solarthermie |
Förderhöhe | Basisförderung: 30 % der förderfähigen Investitionskosten; durch Kombination mehrerer Boni kann die Förderquote auf bis zu 70 % steigen. |
zusätzliche Boni |
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maximal förderfähige Kosten |
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Antragstellung | über das KfW-Kundenportal „Meine KfW“ |
Das KfW-Programm 261 unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften bei umfassenden energetischen Sanierungen ihrer Gebäude, die das Ziel haben, den Effizienzhaus(EH)-Standard zu erreichen und so den Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen zu senken.
Aspekt | Information |
Programm | Komplettsanierung zum Effizienzhaus – KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss |
Zielgruppe | Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine umfassende energetische Sanierung anstreben |
Zweck | Erreichen des EH-Standards zur Reduzierung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen |
Fördergegenstand |
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Finanzierungsart | zinsgünstiger Kredit bis zu 150.000 € pro Wohneinheit effektiver Jahreszins: aktuell ab 2,32 % (Stand Juli 2025) |
Tilgungszuschuss |
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zusätzliche Boni |
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weitere Förderungen | Zuschüsse für Baubegleitung oder Fachplanung durch Energieeffizienz-Experten |
Antragstellung | über die Hausbank, die den Antrag an die KfW weiterleitet |
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterscheidet zwischen nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Einzelmaßnahmen, z. B. Dämmung oder Austausch von Heizungen, und zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschuss, die vor allem für umfassende Sanierungen zum Effizienzhausstandard im Rahmen des BEG-Programms Wohngebäude (BEG WG) über das KfW-Programm 261 vorgesehen sind.
Energieberatungsleistungen wie Fachplanung und Baubegleitung können unabhängig von der Förderart in Anspruch genommen werden und sind in der Regel mit bis zu 50 Prozent der Kosten förderfähig. Unter bestimmten Bedingungen ist auch die Kombination mit Förderprogrammen der Bundesländer möglich, sofern diese nicht dieselbe Maßnahme betreffen. Eine Doppelförderung identischer Kosten ist ausgeschlossen.
Die Kombination verschiedener BEG-Förderwege ist grundsätzlich erlaubt, allerdings nur innerhalb klarer Grenzen. Einzelmaßnahmen und Kredite für Komplettsanierungen dürfen zeitlich gestaffelt kombiniert werden. So kann beispielsweise zunächst eine Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme bezuschusst und später eine Vollsanierung über ein Kreditprogramm umgesetzt werden. Wichtig ist, dass für jede Maßnahme nur ein Förderweg gewählt wird.
Darüber hinaus gilt eine Kumulierungsgrenze von 60 Prozent: Die Summe aller öffentlichen Förderungen – einschließlich Zuschüssen und Tilgungszuschüssen – darf pro Maßnahme höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Wird diese Grenze überschritten, reduziert sich die Unterstützung durch die BEG entsprechend.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital, entweder - für Einzelmaßnahmen – über das Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder – für den Austausch von Heizungsanlagen – über das KfW-Kundenportal. Bei Komplettsanierungen erfolgt der Kreditantrag über die Hausbank.
Wichtig: Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Begleitend sollte ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden, insbesondere bei umfangreicheren Projekten oder zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans.
Die Mittel aus der BEG setzen einen wichtigen Impuls für die energetische Sanierung und sind ein zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaziele. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die bereitgestellten Gelder nicht immer in die Umsetzung gelangen. So wurden im Jahr 2023 lediglich 56 Prozent der Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds abgerufen – ein Rückstand von rund 5,8 Mrd. Euro. Gründe hierfür sind komplexe Antragsverfahren und verzögerte Programmstarts, die vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften vor große Herausforderungen stellen.
Gleichzeitig liegt die Sanierungsquote weiterhin deutlich unter dem erforderlichen Niveau: 2024 verharrte sie bei 0,69 Prozent, nachdem sie 2023 bei 0,70 Prozent lag. Für die Erreichung der Klimaziele wäre eine jährliche Quote von mindestens zwei Prozent notwendig. Diese Diskrepanz verdeutlicht, dass finanzielle Mittel allein nicht genügen. Förderprogramme müssen planbar, zugänglich und langfristig gesichert sein, um ihre Wirkung zu entfalten.
Einfache Verfahren und verlässliche Rahmenbedingungen sind entscheidend, um Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften zu ermöglichen. Fachleute fordern daher, die Förderung fest im Bundeshaushalt zu verankern, um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Anhaltende Unsicherheit hemmt die energetische Modernisierung, und ungenutzte Fördermittel gefährden die Erreichung der Klimaziele.
Referentin Pressse- und
Öffentlichkeitsarbeit
VDIV Deutschland