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Der Fall Kallmeyer & Nagel – und was bei der treuhänderischen Anlage von Vermögen umso mehr zu beherzigen ist.
Es geht um Millionensummen im „Skandal um Hausverwaltungen“, der Anfang des Jahres Schlagzeilen machte. Betroffen sind Wohnungseigentümergemeinschaften in zehn Bundesländern. Ihre Immobilienverwaltungen hatten die angesparten Rücklagen in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert. Diese wiederum verwendete die Gelder für patriarchische – also auf Gewinnbeteiligung abzielende – Darlehen an Projektgesellschaften der Baubranche und Bauträger. Anvisiertes Gesamtvolumen der vier Anleihen: 141 Mio. Euro.
Ob diese Summe letztlich auch gezeichnet wurde, ist noch nicht bekannt. Sicher ist aber, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Deutsche Rücklagen im März 2024 das Kreditgeschäft mit Geldern von Wohnungseigentümergemei nschaften untersagt und die Rückabwicklung angeordnet hatte, zumal das Unternehmen den Verkaufsprospekt zur Risikoaufklärung nicht vorgelegt hatte.
Ab Sommer 2024 wurden aus den Anleihen abgerufene Mittel sowie fällige Zinsen nicht mehr ausgezahlt. Am 14. Februar 2025 beantragte die DR Deutsche Rücklagen GmbH beim zuständigen Amtsgericht in Frankfurt am Main die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, das am 4. März in Gang gebracht wurde – laut Pressemitteilung der Deutsche Rücklagen mit dem Ziel der „Restrukturierung zur Sicherung der Zukunft“. Noch Mitte Juni war auf der Homepage zu lesen: „Die DR Deutsche Rücklagen GmbH ist ein Unternehmen, dessen Mission es ist, mit der Beteiligung an Bauprojekten [...] und dem Erwerb und der Bewirtschaftung eigener Immobilien Gewinne zu erwirtschaften. Die Finanzierung erfolgt hierbei über die Begabe von Anleihen, die fungibel, besonders sicher und dabei noch renditestark sind. Diese Anleihen werden über Anlageberater insbesondere ausgewählten WEG-Verwaltern offeriert. Die Anleihen sind so konzipiert, dass die Anlage der Erhaltungsrücklagen hier den gesetzlichen Anforderungen entspricht.“
Zu trauriger Berühmtheit in diesem Fall hat es die Hamburger Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH gebracht. Das alteingesessene Unternehmen hatte wohl noch im Juni 2024 Anleihen mit einer Laufzeit bis 2031 gezeichnet, zu einem Zeitpunkt also, als die BaFin der Deutsche Rücklagen das Kreditgeschäft bereits untersagt hatte. Über das Vermögen der Kallmeyer & Nagel Immobilien GmbH wurde ebenfalls auf Eigenantrag am 1. April 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet. Nur ein Beispiel von vielen, mit denen sich die Frankfurter Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in diesem Zusammenhang beschäftigt.
Wenn auch im geltenden Wohnungseigentumsgesetz eine eindeutige Regelung zur Anlage von Erhaltungsrücklagen betreuter Eigentümergemeinschaften fehlt, so müssen sie der Rechtsprechung zufolge mündelsicher, also ohne größeres Risiko, und so angelegt werden, dass sie bei Bedarf verfügbar sind, was lange Laufzeiten ausschließt. Infrage kommen dafür eigentlich nur Konten einer deutschen Bank oder Sparkasse mit Einlagensicherung, ggf. Tagesgeld- oder Festgeldkonten mit entsprechender Verzinsung. Eine spekulative Anlage entspricht ohne gesonderten Beschluss der Eigentümer nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Im vorliegenden Fall waren die Eigentümer weder über das Risiko des Investments informiert, noch hatten sie es beschlossen.
Redaktion