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Ölheizung wieder im Trend dank neuem Heizungsgesetz?

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Fossile Heizsysteme dürften mit der Neuauflage des Heizungsgesetzes weiterlaufen, solange sie funktionieren – und sogar durch neue Gas- oder Ölheizungen ersetzt werden. Viele Eigentümer freuen sich über die Wahlfreiheit im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für Hausverwalter bedeutet das aber oft Informationsbedarf und Planungsunsicherheit.

Welche Optionen gibt es beim Heizungstausch?

Mit § 42 GModG-E legt der Gesetzgeber die Entscheidung beim Austausch einer Heizung wieder in die Hände der Eigentümer. Es gibt einen technologieoffenen Katalog zulässiger Heizungsoptionen mit verschiedenen Betriebsregularien. 

Eigentümer könnten die erneuerbaren Energieträger wählen, mit denen sie künftig heizen möchten. In Frage kommen unter den erneuerbaren Optionen:

  • Anschluss an ein Fernwärmesystem
  • Wärmepumpe
  • Hybridheizung (Ölkessel und Wärmepumpe)
  • Biomasse- oder Biogas-Heizung

Betrieb fossiler Heizungen 

Heizungsanlagen auf Basis von Gas, Heizöl und Flüssiggas dürften auch künftig und über 2045 hinaus eingebaut werden – sofern sie mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden. Als Brennstoff zulässig wären Biomethan, Bioöl und Wasserstoff. Verwalter und Eigentümer müssen dann Brennstoff- oder Wärmelieferverträge abschließen, in denen ein entsprechender Bio‑Anteil ausgewiesen ist. 

Der Anteil steigt in regelmäßigen Abständen - der sogenannten Bio-Treppe, welche die 65-Prozent-Regel ablöst.

  • ab 2029: mindestens zehn Prozent
  • ab 2030: 15 Prozent
  • ab 2035: 30 Prozent
  • bis 2040: 60 Prozent

Biogas bei MONTANA

MONTANA bietet Kunden der Immobilienwirtschaft eine attraktive Zusatzoption für Biogas. Standardmäßig besteht MONTANA Biogas zu 10 Prozent aus regenerativem Biogas und zu 90 % aus herkömmlichem Erdgas. Damit kann MONTANA Biogas  – je nach konkretem Anwendungsfall und landesrechtlicher Vorgabe, hier am Beispiel des EWärmeG in Baden-Württemberg – zur Erfüllung entsprechender Anforderungen beim Heizungstausch beitragen.

Um den Anforderungen der Bio-Treppe gerecht zu werden, können Sie größere Bio-Anteile dazu buchen. Gern beraten wir Sie persönlich zur Umsetzung der Bio-Treppe in Ihren Liegenschaften. 

Schreiben Sie uns: geschaeftskunden@montana-energie.de

Mehr Flexibilität und mehr Beratungsaufwand

Das GModG ersetzt klare Vorgaben durch individuelle Entscheidungen. Das schafft Flexibilität, erhöht jedoch Planungsunsicherheiten. Für Hausverwalter bedeutet das mehr Beratungsaufwand und größere Verantwortung bei Investitionsentscheidungen. Umso wichtiger ist es für Unternehmen der Immobilienbranche, einen Energieversorger mit Erfahrung in der Wohnungswirtschaft als verlässlichen Partner an der Seite zu haben – sei es bei der Umsetzung der Bio-Treppe für fossile Heizsysteme oder der Planung einer Wärmepumpe im Mehrparteienhaus.

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