Mit Schritt-für-Schritt-Anleitung und Praxistipps
Seit 2018 schreibt der Gesetzgeber eine kontinuierliche Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter vor. Konkret müssen Verwalter 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Kalenderjahren absolvieren. Diese Weiterbildung kann durch Seminare, Lehrgänge, E-Learning oder auch geeignete Selbststudium-Kurse erfolgen. Sie als Gewerbetreibender müssen die Einhaltung der Fortbildungspflicht dokumentieren und auf Verlangen der Behörde eine Erklärung darüber abgeben. Die Pflicht gilt nicht nur für Sie als Inhaber, sondern auch für Ihre mitarbeitenden Immobilienverwalter, die direkt Verwaltungsaufgaben übernehmen. Wenn Sie oder Ihre Angestellten kürzlich eine berufliche Qualifikation (z.B. Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt) erworben haben, zählt dieser Abschluss als Weiterbildung; in diesem Fall beginnt die Fortbildungspflicht erst drei Jahre nach Abschluss.