Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienverwalter (Symbolbild)

Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter

Bundestag korrigiert Bürokratierückbaugesetz: Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleibt erhalten


Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2026 den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung in geänderter Fassung angenommen. Die ursprünglich vorgesehene Streichung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter wurde im parlamentarischen Verfahren korrigiert. Nach dem Bundestagsbeschluss entfällt die Weiterbildungspflicht künftig nur für Immobilienmakler. Wohnimmobilienverwalter müssen weiterhin Weiterbildungsmaßnahmen nach § 34c GewO bzw. MaBV absolvieren. Der VDIV Deutschland begrüßt diese Entscheidung als wichtiges Signal für Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in der Immobilienverwaltung. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und Inkrafttreten bleibt die bisherige Rechtslage maßgeblich.

Immobilienverwaltungen treffen täglich komplexe rechtliche, technische und finanzielle Entscheidungen – es geht dabei um das Zuhause von rund 15 Millionen Menschen und Vermögenswerte in Billionenhöhe. Ohne verpflichtende Fortbildung drohen größere Unsicherheiten bei Beschlüssen, Abrechnungen und der Verwaltungspraxis. Haftungs- und Konfliktpotenziale würden steigen, Streitfälle und gerichtliche Auseinandersetzungen zunehmen. Sanierungs- und Modernisierungsentscheidungen könnten an Verlässlichkeit verlieren, energetische Maßnahmen und Förderprogramme sich verzögern. Langfristig drohen höhere Folgekosten durch Fehlentscheidungen und Nachbesserungen.

Freiwillige Lösungen können verbindliche Standards nicht ersetzen: Nur ein kleiner Teil der Verwalter ist zertifiziert, während Verbraucher klare Mindestqualifikationen erwarten. Die seit 2018 geltende Pflicht bildet die Basis für Professionalität, Transparenz und fachliche Mindeststandards – gerade angesichts neuer Herausforderungen wie Energieeffizienz, Klimaschutz und Gebäudemodernisierung.

Der VDIV Deutschland lehnt das Vorhaben daher gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Branchen- und Verbraucherorganisationen entschieden ab und begleitet das Gesetzgebungsverfahren kritisch.


Anlass und Durchführung


Vor dem Hintergrund der damals geplanten Abschaffung befragte der VDIV Deutschland vom 26. November bis 8. Dezember 2025 mehr als 1.200 Immobilienverwaltungen bundesweit. Die Ergebnisse zeigten eine klare Ablehnung der Streichung und wurden in das politische Verfahren eingebracht.

Zentrale Ergebnisse


Qualität und Fachkompetenz
69,2 % erwarteten ein sinkendes Fachkompetenzniveau.
62,2 % rechneten mit einem spürbaren Qualitätsverlust in der Berufsausübung.

Bedeutung von Weiterbildung
84,9 % bewerteten kontinuierliche Weiterbildung als wichtig oder sehr wichtig
73,7 % hielten die gesetzliche Weiterbildungspflicht für sinnvoll.
74,2 % sprachen sich ausdrücklich gegen eine Abschaffung aus.

Bürokratierückbau
74,4 % erwarteten keinen oder nur geringen Bürokratierückbau
13,1 % rechneten mit einer spürbaren Entlastung.

Wettbewerb
Rund die Hälfte sah Wettbewerbsnachteile für Unternehmen, die weiterhin in Qualifikation investieren.
Es wurde ein Qualitätswettbewerb nach unten befürchtet.

 

Rechtliche Grundlagen der Weiterbildungspflicht 


Seit 2018 ist die Weiterbildungspflicht in § 34c GewO sowie in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Sie ersetzt den ursprünglich geplanten Sachkundenachweis und ist derzeit das einzige gesetzliche Instrument zur laufenden Qualitätssicherung für Immobilienverwalter und -makler. Betroffen sind alle Wohnimmobilienverwalter, die gemeinschaftliches Eigentum oder Mietverhältnisse für Dritte verwalten. Die Weiterbildungspflicht gilt für Wohnimmobilienverwalter fort. Für Immobilienmakler soll sie nach dem Bundestagsbeschluss im Zuge des Bürokratierückbaugesetzes entfallen

Alle Entwicklungen im Überblick


Gesetzgebungsverfahren und aktueller Stand


13.10.2025: Referentenentwurf veröffentlicht 
Referentenentwurf des BMWE sieht ersatzlose Aufhebung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vor

22.10.2025: VDIV-Stellungnahme und Verbändebrief
VDIV-Stellungnahme und offener Verbändebrief gegen die Streichung

05.11.2025: Erste Befassung im Bundeskabinett 
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

19.12.2025: Diskussion im Bundesrat
Bundesrat befasst sich mit dem Vorhaben aufgrund von kritischen Rückmeldungen aus den Ländern

22.01.2026: Ergänzende Stellungnahme des VDIV Deutschland
Gesetzentwurf der Bundesregierung als BT-Drs. 21/3740

28.01.2026: Erste Lesung im Bundestag
Erste Lesung im Bundestag - Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

10.06.2026: Wirtschaftsausschuss empfiehlt Änderung
Wirtschaftsausschuss empfiehlt Änderung: Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleibt erhalten, Streichung nur für Immobilienmakler

11.06.2026: Weiterbildungspflicht bleibt
Bundestag nimmt den geänderten Gesetzentwurf in zweiter Lesung an.
Beschreibung













Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

Gilt die Weiterbildungspflicht aktuell noch?

Ja. Für Wohnimmobilienverwalter gilt die Weiterbildungspflicht weiterhin. Der Bundestag hat zudem beschlossen, sie für Wohnimmobilienverwalter zu erhalten

Wie viele Stunden Weiterbildung sind vorgeschrieben?

Gesetzlich vorgeschrieben sind 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren.

Für wen gilt die Weiterbildungspflicht?

Für Immobilienverwalter und Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO sowie für Mitarbeitende mit unmittelbarer Tätigkeit in der WEG- oder Mietverwaltung.

Sind Geschäftsführer und Prokuristen verpflichtet?

Ja, auch Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen unterliegen ggf. der Weiterbildungspflicht.

Ab wann beginnt der Weiterbildungszeitraum?

Mit Erlaubniserteilung oder Tätigkeitsaufnahme; bei Altverwaltern seit 2018, bei bestimmten Berufsabschlüssen drei Jahre nach Abschluss.

Müssen Weiterbildungen dokumentiert werden?

Ja. Solange die Weiterbildungspflicht gilt, bestehen auch die Nachweis- und Dokumentationspflichten fort.

Ist die Abschaffung der Weiterbildungspflicht beschlossen?

Für Wohnimmobilienverwalter: Nein. Die ursprünglich geplante Abschaffung wurde im Bundestagsverfahren korrigiert. Für Immobilienmakler soll die Weiterbildungspflicht entfallen.

Gibt es einen konkreten Zeitpunkt für einen möglichen Wegfall?

Für Wohnimmobilienverwalter ist kein Wegfall vorgesehen. Maßgeblich bleiben der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, die Verkündung und das Inkrafttreten der Neuregelung.

Betrifft die geplante Abschaffung auch Immobilienmakler?

Ja. Nach dem Bundestagsbeschluss soll die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler entfallen; für Wohnimmobilienverwalter bleibt sie erhalten.

Gibt es alternative gesetzliche Qualifikationsanforderungen?

Nein. Ein verpflichtendes alternatives Instrument zur laufenden Qualifikation ist derzeit nicht vorgesehen.

Warum hat sich der VDIV Deutschland für den Erhalt eingesetzt?

Weil die Weiterbildungspflicht aus Sicht des VDIV Deutschland ein wichtiger Mindeststandard für Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in der Wohnimmobilienverwaltung ist.

Wie informiert der VDIV über weitere Entwicklungen?

Der VDIV Deutschland informiert fortlaufend über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens und seine Position.

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