Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienverwalter (Symbolbild)

Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter

Abschaffung durch Bürokratierückbaugesetz? VDIV warnt vor Risiken für Eigentümer und Mieter


VDIV-Update Februar 2026


Geplant: Abschaffung der Weiterbildungspflicht im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes
Status: Gesetzentwurf am 28.01.2026 im Bundestag (1. Lesung) beraten und an den Wirtschaftsausschuss überwiesen – Entscheidung offen. 74% der Verwalter gegen eine Abschaffung (VDIV-Umfrage 1.200 Immobilienverwaltungen)

Bundesregierung plant Abschaffung - mit fatalen Folgen


Aktuell plant die Bundesregierung im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes die Abschaffung der Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO. Was als Bürokratieabbau verkauft wird, wäre in Wahrheit ein gefährlicher Rückschritt für Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in der Immobilienverwaltung.

Denn Immobilienverwaltungen treffen täglich komplexe rechtliche, technische und finanzielle Entscheidungen – es geht dabei um das Zuhause von rund 15 Millionen Menschen und Vermögenswerte in Billionenhöhe. Ohne verpflichtende Fortbildung drohen größere Unsicherheiten bei Beschlüssen, Abrechnungen und der Verwaltungspraxis. Haftungs- und Konfliktpotenziale würden steigen, Streitfälle und gerichtliche Auseinandersetzungen zunehmen. Sanierungs- und Modernisierungsentscheidungen könnten an Verlässlichkeit verlieren, energetische Maßnahmen und Förderprogramme sich verzögern. Langfristig drohen höhere Folgekosten durch Fehlentscheidungen und Nachbesserungen.

Freiwillige Lösungen können verbindliche Standards nicht ersetzen: Nur ein kleiner Teil der Verwalter ist zertifiziert, während Verbraucher klare Mindestqualifikationen erwarten. Die seit 2018 geltende Pflicht bildet die Basis für Professionalität, Transparenz und fachliche Mindeststandards – gerade angesichts neuer Herausforderungen wie Energieeffizienz, Klimaschutz und Gebäudemodernisierung.

Der VDIV Deutschland lehnt das Vorhaben daher gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Branchen- und Verbraucherorganisationen entschieden ab und begleitet das Gesetzgebungsverfahren kritisch.

Forderungen des VDIV Deutschland 


Der VDIV appelliert an die Politik, den Entwurf zu überarbeiten und Qualitätssicherung nicht zugunsten von Symbolpolitik aufzugeben:

  • Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO erhalten
  • Sachkundenachweis prüfen (wie ursprünglich vorgesehen)
  • Nachweisverfahren digitalisieren und Behörden wirklich entlasten
  • Weiterbildung fokussieren auf Klima-, Energie- und Rechtsthemen


    VDIV Position in Kürze


    • Die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO sichert verbindliche Mindeststandards in der Immobilienverwaltung.
    • Sie stärkt Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz für Eigentümer und Mieter.
    • Eine Abschaffung würde nur minimale bürokratische Entlastung bringen, aber erhebliche Risiken verursachen.
    • Freiwillige Weiterbildung oder Zertifizierungen reichen nicht aus, um flächendeckend einheitliche Standards zu gewährleisten.
    • Der VDIV fordert gemeinsam mit Branchen- und Verbraucherorganisationen den klaren Erhalt der Weiterbildungspflicht.

Anlass und Durchführung


Vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung befragte der VDIV Deutschland vom 26. November bis 8. Dezember 2025 mehr als 1.200 Immobilienverwaltungen bundesweit. Die Umfrage liefert ein aktuelles Stimmungsbild zur Bedeutung von Weiterbildung, Qualität und Bürokratieabbau.

Zentrale Ergebnisse


Qualität und Fachkompetenz
69,2 % erwarten ein sinkendes Fachkompetenzniveau.
62,2 % rechnen mit einem spürbaren Qualitätsverlust in der Berufsausübung.

Bedeutung von Weiterbildung
84,9 % bewerten kontinuierliche Weiterbildung als wichtig oder sehr wichtig
73,7 % halten die gesetzliche Weiterbildungspflicht für sinnvoll.
74,2 % sprechen sich ausdrücklich gegen eine Abschaffung aus.

Bürokratierückbau
74,4 % erwarten keinen oder nur geringen Bürokratierückbau
13,1 % rechnen mit einer spürbaren Entlastung.

Wettbewerb
Rund die Hälfte sieht Wettbewerbsnachteile für Unternehmen, die weiterhin in Qualifikation investieren.
Es wird ein Qualitätswettbewerb nach unten befürchtet.

 

Rechtliche Grundlagen der Weiterbildungspflicht 


Seit 2018 ist die Weiterbildungspflicht in § 34c GewO sowie in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Sie ersetzt den ursprünglich geplanten Sachkundenachweis und ist derzeit das einzige gesetzliche Instrument zur laufenden Qualitätssicherung für Immobilienverwalter und -makler. Betroffen sind alle Wohnimmobilienverwalter, die gemeinschaftliches Eigentum oder Mietverhältnisse für Dritte verwalten. 

Alle Entwicklungen im Überblick


Gesetzgebungsverfahren und aktueller Stand


13.10.2025: Referentenentwurf veröffentlicht 
Am 13.10.2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Referentenentwurf zum Bürokratierückbaugesetz. Ziel: die ersatzlose Streichung der Weiterbildungspflicht nach §34c GewO einschließlich aller Nachweis- und Dokumentationspflichten. Begründet wird dies mit der „Eigenverantwortung der betroffenen Berufsgruppen“.

22.10.2025: VDIV-Stellungnahme und Verbändebrief
Der VDIV Deutschland reagierte am 22.10.2025 mit einer klaren Stellungnahme und initiierte gemeinsam mit mehr als 20 Branchen- und Verbraucherorganisationen der Immobilienwirtschaft einen offenen Verbändebrief.

05.11.2025: Erste Befassung im Bundeskabinett 
Am 5. November 2025 befasste sich das Bundeskabinett erstmals mit dem Entwurf. Auf Länderebene formierte sich daraufhin deutlicher Widerstand. Der Rechtsausschuss des Bundesrats äußerte erhebliche Zweifel, ob Qualität und Zuverlässigkeit ohne verbindliche Weiterbildung gesichert bleiben.

19.12.2025: Diskussion im Bundesrat:
Der Bundestag behandelte den Gesetzesentwurf am 19. Dezember 2025. Eine erneute Beratung im Bundeskabinett ist für den 21. Januar angesetzt.

22.01.2026: Ergeänzende Stellungnahme des VDIV Deutschland
Der VDIV Deutschland bekräftigt erneut seine Kritik und fordert Kurskorrektur.

28.01.2026: Erste Lesung im Bundestag
Der Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung. Anschließend wird er an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Februar 2026: Verfahren weiterhin offen
Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Der VDIV begleitet das Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch und setzt sich für den Erhalt verbindlicher Qualifikationsstandards ein.
Beschreibung

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

Gilt die Weiterbildungspflicht aktuell noch?

Ja. Die Weiterbildungspflicht gilt uneingeschränkt fort, solange keine rechtswirksame Gesetzesänderung in Kraft getreten ist.

Wie viele Stunden Weiterbildung sind vorgeschrieben?

Gesetzlich vorgeschrieben sind 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren.

Für wen gilt die Weiterbildungspflicht?

Für Immobilienverwalter und Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO sowie für Mitarbeitende mit unmittelbarer Tätigkeit in der WEG- oder Mietverwaltung.

Sind Geschäftsführer und Prokuristen verpflichtet?

Ja, auch Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen unterliegen ggf. der Weiterbildungspflicht.

Ab wann beginnt der Weiterbildungszeitraum?

Mit Erlaubniserteilung oder Tätigkeitsaufnahme; bei Altverwaltern seit 2018, bei bestimmten Berufsabschlüssen drei Jahre nach Abschluss.

Müssen Weiterbildungen dokumentiert werden?

Ja. Solange die Weiterbildungspflicht gilt, bestehen auch die Nachweis- und Dokumentationspflichten fort.

Ist die Abschaffung der Weiterbildungspflicht beschlossen?

Nein. Die Abschaffung ist politisch vorgesehen, aber bislang nicht rechtswirksam beschlossen.

Gibt es einen konkreten Zeitpunkt für einen möglichen Wegfall?

Nein. Ein konkreter Zeitpunkt ist derzeit nicht bekannt.

Betrifft die geplante Abschaffung auch Immobilienmakler?

Ja. Die Regelung nach § 34c GewO gilt für Immobilienverwalter und Immobilienmakler gleichermaßen.

Gibt es alternative gesetzliche Qualifikationsanforderungen?

Nein. Ein verpflichtendes alternatives Instrument zur laufenden Qualifikation ist derzeit nicht vorgesehen.

Warum lehnt der VDIV Deutschland die Abschaffung ab?

Weil sie nach fachlicher Bewertung des Verbandes die Qualität der Immobilienverwaltung, die Rechtssicherheit für Eigentümer und den Verbraucherschutz schwächt und keinen verhältnismäßigen Beitrag zum Bürokratieabbau leistet.

Wie informiert der VDIV über weitere Entwicklungen?

Der VDIV Deutschland informiert fortlaufend über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens und seine Position.

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