Alle Entwicklungen im Überblick
Gesetzgebungsverfahren und aktueller Stand
13.10.2025: Referentenentwurf veröffentlicht
Am 13.10.2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Referentenentwurf zum Bürokratierückbaugesetz. Ziel: die ersatzlose Streichung der Weiterbildungspflicht nach §34c GewO einschließlich aller Nachweis- und Dokumentationspflichten. Begründet wird dies mit der „Eigenverantwortung der betroffenen Berufsgruppen“.
22.10.2025: VDIV-Stellungnahme und Verbändebrief
Der VDIV Deutschland reagierte am 22.10.2025 mit einer klaren Stellungnahme und initiierte gemeinsam mit mehr als 20 Branchen- und Verbraucherorganisationen der Immobilienwirtschaft einen offenen Verbändebrief.
05.11.2025: Erste Befassung im Bundeskabinett
Am 5. November 2025 befasste sich das Bundeskabinett erstmals mit dem Entwurf. Auf Länderebene formierte sich daraufhin deutlicher Widerstand. Der Rechtsausschuss des Bundesrats äußerte erhebliche Zweifel, ob Qualität und Zuverlässigkeit ohne verbindliche Weiterbildung gesichert bleiben.
19.12.2025: Diskussion im Bundesrat:
Der Bundestag behandelte den Gesetzesentwurf am 19. Dezember 2025. Eine erneute Beratung im Bundeskabinett ist für den 21. Januar angesetzt.
22.01.2026: Ergeänzende Stellungnahme des VDIV Deutschland
Der VDIV Deutschland bekräftigt erneut seine Kritik und fordert Kurskorrektur.
28.01.2026: Erste Lesung im Bundestag
Der Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung. Anschließend wird er an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Februar 2026: Verfahren weiterhin offen
Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Der VDIV begleitet das Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch und setzt sich für den Erhalt verbindlicher Qualifikationsstandards ein.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt die Weiterbildungspflicht aktuell noch?
Ja. Die Weiterbildungspflicht gilt uneingeschränkt fort, solange keine rechtswirksame Gesetzesänderung in Kraft getreten ist.
Wie viele Stunden Weiterbildung sind vorgeschrieben?
Gesetzlich vorgeschrieben sind 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren.
Für wen gilt die Weiterbildungspflicht?
Für Immobilienverwalter und Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO sowie für Mitarbeitende mit unmittelbarer Tätigkeit in der WEG- oder Mietverwaltung.
Sind Geschäftsführer und Prokuristen verpflichtet?
Ja, auch Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen unterliegen ggf. der Weiterbildungspflicht.
Ab wann beginnt der Weiterbildungszeitraum?
Mit Erlaubniserteilung oder Tätigkeitsaufnahme; bei Altverwaltern seit 2018, bei bestimmten Berufsabschlüssen drei Jahre nach Abschluss.
Müssen Weiterbildungen dokumentiert werden?
Ja. Solange die Weiterbildungspflicht gilt, bestehen auch die Nachweis- und Dokumentationspflichten fort.
Ist die Abschaffung der Weiterbildungspflicht beschlossen?
Nein. Die Abschaffung ist politisch vorgesehen, aber bislang nicht rechtswirksam beschlossen.
Gibt es einen konkreten Zeitpunkt für einen möglichen Wegfall?
Nein. Ein konkreter Zeitpunkt ist derzeit nicht bekannt.
Betrifft die geplante Abschaffung auch Immobilienmakler?
Ja. Die Regelung nach § 34c GewO gilt für Immobilienverwalter und Immobilienmakler gleichermaßen.
Gibt es alternative gesetzliche Qualifikationsanforderungen?
Nein. Ein verpflichtendes alternatives Instrument zur laufenden Qualifikation ist derzeit nicht vorgesehen.
Warum lehnt der VDIV Deutschland die Abschaffung ab?
Weil sie nach fachlicher Bewertung des Verbandes die Qualität der Immobilienverwaltung, die Rechtssicherheit für Eigentümer und den Verbraucherschutz schwächt und keinen verhältnismäßigen Beitrag zum Bürokratieabbau leistet.
Wie informiert der VDIV über weitere Entwicklungen?
Der VDIV Deutschland informiert fortlaufend über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens und seine Position.
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