Alle Entwicklungen im Überblick
Gesetzgebungsverfahren und aktueller Stand
13.10.2025: Referentenentwurf veröffentlicht
Referentenentwurf des BMWE sieht ersatzlose Aufhebung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vor
22.10.2025: VDIV-Stellungnahme und Verbändebrief
VDIV-Stellungnahme und offener Verbändebrief gegen die Streichung
05.11.2025: Erste Befassung im Bundeskabinett
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf
19.12.2025: Diskussion im Bundesrat
Bundesrat befasst sich mit dem Vorhaben aufgrund von kritischen Rückmeldungen aus den Ländern
22.01.2026: Ergänzende Stellungnahme des VDIV Deutschland
Gesetzentwurf der Bundesregierung als BT-Drs. 21/3740
28.01.2026: Erste Lesung im Bundestag
Erste Lesung im Bundestag - Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
10.06.2026: Wirtschaftsausschuss empfiehlt Änderung
Wirtschaftsausschuss empfiehlt Änderung: Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleibt erhalten, Streichung nur für Immobilienmakler
11.06.2026: Weiterbildungspflicht bleibt
Bundestag nimmt den geänderten Gesetzentwurf in zweiter Lesung an.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt die Weiterbildungspflicht aktuell noch?
Ja. Für Wohnimmobilienverwalter gilt die Weiterbildungspflicht weiterhin. Der Bundestag hat zudem beschlossen, sie für Wohnimmobilienverwalter zu erhalten
Wie viele Stunden Weiterbildung sind vorgeschrieben?
Gesetzlich vorgeschrieben sind 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren.
Für wen gilt die Weiterbildungspflicht?
Für Immobilienverwalter und Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c GewO sowie für Mitarbeitende mit unmittelbarer Tätigkeit in der WEG- oder Mietverwaltung.
Sind Geschäftsführer und Prokuristen verpflichtet?
Ja, auch Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen unterliegen ggf. der Weiterbildungspflicht.
Ab wann beginnt der Weiterbildungszeitraum?
Mit Erlaubniserteilung oder Tätigkeitsaufnahme; bei Altverwaltern seit 2018, bei bestimmten Berufsabschlüssen drei Jahre nach Abschluss.
Müssen Weiterbildungen dokumentiert werden?
Ja. Solange die Weiterbildungspflicht gilt, bestehen auch die Nachweis- und Dokumentationspflichten fort.
Ist die Abschaffung der Weiterbildungspflicht beschlossen?
Für Wohnimmobilienverwalter: Nein. Die ursprünglich geplante Abschaffung wurde im Bundestagsverfahren korrigiert. Für Immobilienmakler soll die Weiterbildungspflicht entfallen.
Gibt es einen konkreten Zeitpunkt für einen möglichen Wegfall?
Für Wohnimmobilienverwalter ist kein Wegfall vorgesehen. Maßgeblich bleiben der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, die Verkündung und das Inkrafttreten der Neuregelung.
Betrifft die geplante Abschaffung auch Immobilienmakler?
Ja. Nach dem Bundestagsbeschluss soll die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler entfallen; für Wohnimmobilienverwalter bleibt sie erhalten.
Gibt es alternative gesetzliche Qualifikationsanforderungen?
Nein. Ein verpflichtendes alternatives Instrument zur laufenden Qualifikation ist derzeit nicht vorgesehen.
Warum hat sich der VDIV Deutschland für den Erhalt eingesetzt?
Weil die Weiterbildungspflicht aus Sicht des VDIV Deutschland ein wichtiger Mindeststandard für Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in der Wohnimmobilienverwaltung ist.
Wie informiert der VDIV über weitere Entwicklungen?
Der VDIV Deutschland informiert fortlaufend über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens und seine Position.
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