Wer Wohnungseigentum ohne oder gegen den Willen des Bauträgers in Besitz nimmt, ist kein werdender Wohnungseigentümer
Mit Urteil vom 11.12.2015 zum gerichtlichen Aktenzeichen V ZR 80/15 entschied der BGH, dass als werdender Wohnungseigentümer nur ...