Nachhaltigkeitstipp von EnBW

Energetische Sanierung: Wie Verwaltungen den Gebäudebestand zukunftsfähig machen

Nachhaltigkeitstipp im VDIVnewsletter zur Energetischen Sanierung

© EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Energetische Sanierungen werden für die Wohnungswirtschaft zunehmend zur strategischen Aufgabe. Gerade im älteren Gebäudebestand bieten sie die Chance, den Energieverbrauch zu reduzieren, Bewirtschaftungskosten langfristig zu beeinflussen und Immobilien auf künftige Anforderungen vorzubereiten. Für Verwaltungen kommt dabei eine wichtige Rolle hinzu: Sie müssen technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte so aufbereiten, dass Eigentümer fundierte Entscheidungen treffen können.

Welche Maßnahmen sind sinnvoll?

Energetische Sanierung ist kein einzelnes Projekt, sondern kann unterschiedliche Maßnahmen umfassen. Dazu zählen insbesondere die Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecke, der Austausch alter Fenster, die Modernisierung der Heizungsanlage sowie die Optimierung der Anlagentechnik. Auch Photovoltaik und die Nutzung des erzeugten Stroms im Gebäude können Teil eines ganzheitlichen Energiekonzepts sein.

Welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind, hängt stark von Alter, Zustand und energetischem Ausgangsniveau der Immobilie ab. Auch die Kosten variieren entsprechend. Für Mehrfamilienhäuser lassen sich pauschale Werte daher nur eingeschränkt übertragen. Umso wichtiger ist es, Gebäude individuell zu betrachten, Maßnahmen aufeinander abzustimmen und verfügbare Förderprogramme frühzeitig einzubeziehen.

WEG: Beschluss und Finanzierung zusammendenken

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) kommt die Beschlussfassung hinzu. Bauliche Veränderungen können nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz grundsätzlich beschlossen werden. Für die Verteilung der Kosten gelten jedoch gesonderte Voraussetzungen nach § 21 WEG. Für Verwaltungen empfiehlt es sich deshalb, neben der technischen Planung auch Finanzierung, Fördermöglichkeiten und Kostenverteilung frühzeitig zu klären und transparent für die Eigentümerversammlung aufzubereiten.

Auch das Gebäudeenergierecht setzt den Rahmen für Sanierungsentscheidungen. Vorgaben an Gebäudehülle und Heiztechnik sowie die langfristige Transformation hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand machen es sinnvoll, Einzelmaßnahmen nicht isoliert zu betrachten. Ein Sanierungsfahrplan und die frühzeitige Einbindung qualifizierter Energieberatung können helfen, Maßnahmen sinnvoll zu priorisieren.

Photovoltaik: EEG-Novelle im Blick behalten

Wer Sanierung und Photovoltaik zusammendenkt, sollte zudem die aktuelle Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verfolgen. Der im September 2026 in erster Lesung beratene Regierungsentwurf sieht grundlegende Änderungen der Förderung neuer Anlagen vor. Unter anderem sollen die feste Einspeisevergütung perspektivisch entfallen und die Direktvermarktung an Bedeutung gewinnen. Für neue Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt sieht der Entwurf noch eine Übergangsregelung bis Ende 2028 vor.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Für Verwaltungen bedeutet das: Bei geplanten PV-Projekten sollten künftige Erlösmodelle und insbesondere die Nutzung des erzeugten Stroms vor Ort stärker in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen werden.

Energetische Sanierung ist damit mehr als die Summe einzelner Baumaßnahmen. Wer Gebäudehülle, Wärmeversorgung, Photovoltaik und Energieversorgung gemeinsam betrachtet, schafft die Grundlage für einen energieeffizienteren und langfristig zukunftsfähigen Gebäudebestand.

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