Nachhaltigkeitstipp von EnBW

Nachhaltig modernisieren: Neue Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in WEGs sinnvoll nutzen

Seit dem 15. April 2026 können WEGs und weitere Eigentümergruppen Zuschüsse für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern beantragen. Für Verwaltungen eröffnet das Programm die Chance, Elektromobilität in Wohnanlagen strukturiert, förderfähig und zukunftssicher auf den Weg zu bringen. Unser Nachhaltigkeitspartner EnBW erklärt, worauf Sie bei Antragstellung, Projektplanung und Kommunikation achten sollten — und wie sie mit wenigen Objektdaten eine kostenlose indikative Angebotsgrundlage erhalten.

Ladeinfrastruktur in WEGs:
Mit neuer Bundesförderung nachhaltig modernisieren

Der Ausbau privater Ladeinfrastruktur ist ein wichtiger Baustein für nachhaltige Mobilität im Gebäudebestand. Gerade in Mehrparteienhäusern besteht weiterhin großer Nachholbedarf: Viele Menschen verfügen nicht über eine eigene Lademöglichkeit am Wohnort. Für Verwaltungen von WEGs und Mietobjekten wird das Thema damit zunehmend zur strategischen Aufgabe — mit Blick auf Nachhaltigkeit, Werterhalt und Zukunftsfähigkeit der Immobilie.

Mit dem neuen Bundesförderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ unterstützt der Bund seit dem 15. April 2026 den Aufbau privater Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern. Das Programm richtet sich unter anderem an Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter, Wohnungsunternehmen und weitere Eigentümergruppen. Für WEGs gilt: Die Mittel werden nach Reihenfolge des Antragseingangs vergeben; Anträge können nach derzeitigem Stand bis zum 10. November 2026 eingereicht werden.

Was gefördert wird

Gefördert werden Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen, die den Bewohnern eines Mehrparteienhauses zur Verfügung stehen. Dazu zählen insbesondere Vorverkabelung, Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung, Netzanschluss, technische Ausrüstung sowie erforderliche bauliche Maßnahmen. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.

Für Verwaltungen besonders relevant ist die gestaffelte Förderhöhe: Vorgesehen sind feste Zuschussbeträge je zu elektrifizierendem Stellplatz — bis zu 1.300 Euro ohne installierten Ladepunkt, bis zu 1.500 Euro mit Ladepunkt und bis zu 2.000 Euro bei einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt beziehungsweise mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden.

Antrag vor WEG-Beschluss möglich

Ein wichtiger Vorteil für die Praxis: Der Förderantrag kann bereits vor dem Beschluss der Eigentümerversammlung gestellt werden. Der Beschluss kann nach positiver Erstbescheidung innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden. Dadurch lässt sich das Förderverfahren frühzeitig anstoßen, ohne den regulären Entscheidungsprozess in der Gemeinschaft abzuwarten.

Damit die Antragstellung gelingt, sollten Verwaltungen zunächst die wichtigsten Objektdaten zusammentragen: Anzahl der Stellplätze, Zahl der zu elektrifizierenden Stellplätze, gewünschter Ausbaustandard, vorhandene Elektroinfrastruktur, Eigentümerstruktur sowie Kontaktdaten des Antragstellers und der WEG.

Ebenso wichtig ist die frühzeitige Klärung, ob zunächst eine Vorinstallation für spätere Ladepunkte oder direkt eine Lösung inklusive Hardware umgesetzt werden soll. Gerade bei größeren Tiefgaragen empfiehlt sich ein skalierbarer Ansatz, der aktuelle Bedarfe berücksichtigt und spätere Erweiterungen technisch vorbereitet.nisierung

Für die Kommunikation mit Eigentümergemeinschaften ist entscheidend, Ladeinfrastruktur nicht als Einzelwunsch einzelner E-Auto-Fahrer zu behandeln. Vielmehr geht es um eine gemeinschaftliche Modernisierungsmaßnahme, die Wohnanlagen langfristig auf veränderte Mobilitätsanforderungen vorbereitet. Eine strukturierte Vorverkabelung kann spätere Einzelinstallationen vereinfachen, technische Insellösungen vermeiden und Kosten planbarer machen.

Wichtig bleibt: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über die offizielle Website des Förderprogramms „Laden im Mehrparteienhaus“. Dort finden sich auch Informationen zum Online-Antrag und zu den erforderlichen Unterlagen.

Kostenlose Angebotsindikation für WEGs und Hausverwaltungen

Für WEGs und Hausverwaltungen, die schnell und unverbindlich von der neuen Bundesförderung profitieren möchten, bietet EnBW immo+ die Möglichkeit, eine kostenlose indikative Angebotsgrundlage anzufordern. Zur Erstellung werden nur wenige Informationen benötigt: 

  • Anzahl der Stellplätze im Objekt
  • Angabe, ob nur Vorinstallation oder auch Hardware gewünscht ist
  • Adresse und Kontaktdaten des Antragstellers und der WEG

So erhalten Verwaltungen frühzeitig eine erste Orientierung zu Aufwand, Lösungsumfang und möglicher Umsetzung — und können Eigentümergemeinschaften fundiert auf den nächsten Beschluss vorbereiten. Interesse? Dann schreiben Sie einfach eine E-Mail animmoplus-ve@enbw.com.