Die Entscheidung über die Fristverlängerung lag bei den Ländern. „Die Fristverlängerung bei der Grundsteuer gibt den Steuerpflichten, den Finanzbehörden und den Steuerberatern Luft“, kommentiert Bundesfinanzminister Christian Lindner. „Gegenwärtig gibt es auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen.“ Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wies darauf hin, dass die Länder zuvor bereits vereinbart hatten, dass säumige Steuerpflichtige erst ab dem 28. Februar 2023 gemahnt würden.