News

Absatz von Wärmeerzeugern im ersten Quartal stark rückläufig

Der Absatz von Wärmeerzeugern ist im ersten Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 29 Prozent zurückgegangen, so die Statistik des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Der Verband verweist zur Begründung auf die tiefe Verunsicherung der Verbraucher.

Den stärksten Absatzeinbruch verzeichnen Biomasseanlagen (- 81 Prozent), gefolgt von Solarthermieanlagen (- 60 Prozent) und Wärmepumpen (- 52 Prozent). Bei Gasheizungen betrug das Minus dagegen nur 17 Prozent. Ölheizungen verzeichneten sogar ein Plus von 27 Prozent. In absoluten Zahlen heißt das: Im ersten Quartal 2024 wurden 217.500 Wärmeerzeuger weniger in den Markt gebracht als im ersten Quartal des Vorjahres. Bei den Wärmepumpen belief sich der Rückgang auf 46.000 Geräte. Der BDH geht davon aus, dass im laufenden Jahr weniger als 200.000 Wärmepumpen abgesetzt werden.

Die nachlassende Nachfrage bei den Wärmeerzeugern und die geringe Neubautätigkeit sorgen auch für Absatzeinbrüche von bis zu 56 Prozent bei Systemkomponenten wie Fußbodenheizungen, Speichern und Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung. Die BDH-Statistik stellt die Zahl der Wärmeerzeuger und Systemkomponenten dar, die „in den Markt gebracht“ wurden. Sie ist nur bedingt aussagekräftig, was die Zahl der Installationen angeht.

Der Herstellerverband BDH und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) fordern die Anhebung der förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch von derzeit 30.000 Euro auf 45.000 Euro und die Erhöhung des Klima-Geschwindigkeitsbonus auf 30 Prozent sowie die Kombination mit einer früher einsetzenden Degression.

Besonders misslich ist die Lage derzeit für Wohnungseigentümergemeinschaften: Sie können die Förderung für die Heizungserneuerung erst ab Ende Mai 2024 (bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, also Zentralheizungen) bzw. August 2024 (bei Maßnahmen am Sondereigentum, also Etagenheizungen) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Damit werden sie klar benachteiligt. Seit 27. Februar 2024 können selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern Anträge stellen. Der VDIV Deutschland hat dies mehrfach moniert, zuletzt u.a. gegenüber dem SPIEGEL.