Die Kürzung der Förderung betrifft die Programme Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Neben dem Fördersatz wurde auch die Höhe der maximal förderfähigen Kosten reduziert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt ein Höchstbetrag von 650 Euro, für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten von 850 Euro. Die Präsentation der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung bezuschusst der der Bund einmalig mit 250 Euro. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) begründete die Kürzungen mit der hohen Nachfrage. Bis Anfang Juli waren über 80.000 Anträgen für Wohngebäude und 3.200 Anträgen im Programm EBN eingegangen. Zugleich verwies das BMWK auf die haushaltspolitische Gesamtlage. „Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden“, hieß es in der Ankündigung der Kürzung am 5. August. In den Stunden danach ging eine Flut von Anträgen beim BAFA ein.
Zugleich sorgte die Mittelkürzung für einen Aufschrei nicht nur seitens der Energieberaterverbände, sondern in der gesamten Branche. „Nach viel Gerangel um Förderinhalte, Fördersätze und Zuständigkeiten gab es nun gerade mal für wenige Wochen wieder eine einigermaßen zuverlässige Förderstruktur. Doch das erwies sich als trojanisches Pferd“, betonte Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV-Deutschland. „All jene Eigentümer, die auf Basis der GEG-Novelle eine umfassende Sanierung in Angriff nehmen wollen, brauchen dafür eine Energieberatung. Hier zu sparen, bedeutet, an der Qualität der Sanierung zu sparen.“
Der Koalitionsvertrag sah zudem ursprünglich vor, den individuellen Sanierungsfahrplan für Wohnungseigentümer kostenfrei einzuführen.