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BauGB-Upgrade soll Wohnungsbau beschleunigen und Kommunen stärken

Das Bundeskabinett hat die Novelle des Baugesetzbuchs beschlossen. Sie soll Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen, den Wohnungsneubau in angespannten Märkten priorisieren und Kommunen mehr Instrumente gegen Schrottimmobilien geben. Ein breites Verbändebündnis, darunter der VDIV, hatte zuvor deutlich weitgehende Sofortmaßnahmen gefordert.

Die Bundesregierung will das Bauen in Deutschland dauerhaft einfacher, schneller und kostengünstiger machen – soweit so bekannt. Das Kabinett hat dazu nun die Novelle des Baugesetzbuchs verabschiedet. Im Zentrum stehen ein Vorrang für den Wohnungsneubau in angespannten Wohnungsmärkten, straffere Fristen für Genehmigungen, beschleunigte Umweltprüfungen und mehr kommunale Handlungsmöglichkeiten gegen verwahrloste Immobilien.

Künftig sollen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ein überragendes öffentliches Interesse am Wohnungsbau erklären können. Damit soll die Ausweisung von Bauland erleichtert und der Wohnungsbau vor Ort stärker priorisiert werden. Zudem sollen Behördenstellungnahmen und Bauleitplanverfahren durch bundeseinheitliche Fristen beschleunigt werden. Bei Umweltprüfungen sollen im Bauleitplanverfahren nur noch die weniger detaillierten Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung gelten.

Gestärkt werden sollen auch die kommunalen Instrumente gegen sogenannte Schrottimmobilien. Kommunen sollen einfacher Instandsetzungsgebote aussprechen und bei extremem Missbrauch enteignen können. Zudem ist ein neues Vorkaufsrecht vorgesehen, wenn Erwerber organisierter Kriminalität Vorschub leisten. Ein ursprünglich diskutiertes Vorkaufsrecht bei Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen wurde dagegen gestrichen.

Bundesbauministerin Verena Hubertz hatte zuvor weitere gesetzliche Lockerungen und eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten angekündigt. Sie sprach sich unter anderem für eine Verlängerung des Programms EH55 Plus aus, dessen Fördermittel in Höhe von 800 Mio. Euro vollständig ausgeschöpft werden sollen. Zudem plant das Bundesbauministerium ein digitales Vergleichstool, das sichtbar machen soll, welche Kommunen wie viele Baugenehmigungen erteilen.

Für die Immobilienwirtschaft ist das BauGB-Upgrade ein wichtiges Signal, aber noch kein ausreichender Durchbruch. Angesichts von nur 206.600 fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2025 hatten Verbände, darunter der VDIV Deutschland, zuvor einen „Bau-Turbo II“ gefordert. Dazu zählen ein klar verankertes überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau, verlässliche Förderprogramme, bessere steuerliche Rahmenbedingungen, stabile Finanzierungsbedingungen, ein praxistauglicher Gebäudetyp E und Planungssicherheit bei der Mietenregulierung.

Aus Sicht der Branche bleibt entscheidend, dass die Reformen schnell spürbar werden. Genehmigungserleichterungen, mehr Flexibilität und schnellere Verfahren helfen nur dann, wenn sie in den Kommunen tatsächlich angewendet werden und Investitionen wirtschaftlich tragfähig bleiben. Wohnungsbau, Aufstockung, Nachverdichtung und die Umnutzung leerstehender Büro- und Gewerbeflächen brauchen deshalb nicht nur neue gesetzliche Möglichkeiten, sondern verlässliche Förderung, klare Zuständigkeiten und praxistaugliche Verfahren.

Weitere Details und den Gesetzestext stellt das Bundesbauministerium bereit:
https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/baugb-upgrade/baugb-upgrade-artikel.html

Den Verbändebrief zum „Bau-Turbo II“ können Sie hier einsehen: https://vdiv.de/fileadmin/user_upload/05_Publikationen/2026-05-22_ENTWURF_APPELL-WoBAU_V2_FINAL__.pdf