Baugesetzbuch-Novelle: Beschleunigung ja – aber reicht sie aus?

Schnellere Verfahren, mehr Digitalisierung und zusätzliche Instrumente für Kommunen: Mit der geplanten Novelle des Baugesetzbuches will die Bundesregierung die Voraussetzungen für mehr Wohnungsbau verbessern. In der Anhörung des Bundestages am 23. September zeigte sich allerdings ein gemischtes Bild: Während Sachverständige zentrale Ansätze zur Beschleunigung begrüßten, sahen andere bei einzelnen Regelungen weiteren Änderungsbedarf.

Der Entwurf sieht unter anderem vollständig digitale Bauleitplanverfahren vor. Der Wohnungsbau soll zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden, beschleunigte und vereinfachte Verfahren sollen ausgeweitet werden. Gleichzeitig erhalten Kommunen zusätzliche Möglichkeiten im Umgang mit Problem- und Schrottimmobilien sowie beim Vorkaufsrecht. Klimaanpassung, Starkregenvorsorge und Hitzebelastung sollen stärker in die Bauleitplanung einbezogen werden.

In der Anhörung wurde vor allem die geplante Beschleunigung und Digitalisierung begrüßt. Vertreter der Immobilien- und Bauwirtschaft verwiesen jedoch darauf, dass gesetzlich verkürzte Verfahren allein nicht ausreichen, wenn es in der Verwaltung an Personal und Umsetzungskapazitäten fehlt. Gefordert wurden unter anderem verbindlichere Fristen und weitere Beschleunigungsinstrumente. Andere Sachverständige kritisierten dagegen einzelne Regelungen aus städtebaulicher und ökologischer Sicht.

Damit zeigt sich ein bekanntes Grundproblem: Planungsrecht kann Verfahren vereinfachen – gebaut wird dadurch noch nicht automatisch schneller. Entscheidend wird sein, ob die Reform in der Praxis tatsächlich zu kürzeren Planungs- und Verfahrenszeiten führt.

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