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Bremen: Mietwohnbestand soll bevorzugt in gemeinwohlorientierte Hände gegeben werden

Das Land Bremen will langfristig die Hälfte des Mietwohnbestands in gemeinwohlorientierte Hand legen und diese Eigentümer bei der Grundstücksvergabe bevorzugen. Das sieht der am 3. Juli 2023 von SPD, Grünen und Linken geschlossene Koalitionsvertrag „Veränderung gestalten: sicher, sozial, ökologisch, zukunftsfest“ für die 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft vor.

Im Koalitionsvertrag ist darüber hinaus vereinbart, Flächen für 10.000 neue Wohnungen auszuweisen und die 30-Prozent-Sozialquote für Neubauten fortzuführen. Auch in hochpreisigen Quartieren soll der soziale Wohnungsbau vorangetrieben werden. Die Koalitionspartner wollen die Kappungsgrenze auf Bremen-Stadt aufrechterhalten und senken, wenn dies bundesrechtlich ermöglicht wird. Außerdem soll der in Vorbereitung befindliche Mietspiegel eingeführt und das Instrument der Milieuschutzsatzung genutzt werden, um Mieter*innen vor Verdrängung durch steigende Preise insbesondere aufgrund von Sanierungen besser zu schützen. Der Senat will gemeinsam mit den kommunalen Wohnungsgesellschaften eine preisdämpfende Mietenstrategie verankern.

Auf Bundesebene plant das Land, sich für die Einführung eines Mietmoratoriums in angespannten Wohnungsmärkten und Entwicklung der Mietermitbestimmung stark zu machen. Dazu sollen bei den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften Bremens Modellprojekte durchgeführt werden.