Das am 23. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz reduziert verschiedene Vorgaben in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz. Den größten finanziellen Effekt erwartet die Bundesregierung in der Immobilienbranche: Durch den Wegfall der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler einschließlich der damit verbundenen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sollen jährlich rund 44,9 Millionen Euro eingespart. Für Wohnimmobilienverwalter bleibt die Weiterbildungspflicht dagegen bestehen (der VDIV hatte bereits berichtet: https://vdiv.de/news-details/bundestag-erhaelt-weiterbildungspflicht-fuer-immobilienverwalter).
Weitere rund zehn Millionen Euro Entlastung sollen durch die Abschaffung des Nationalen Heizungslabels entstehen. Seit dem 30. Juli 2026 müssen Bezirksschornsteinfeger ältere Heizungsanlagen nicht mehr entsprechend kennzeichnen. Das Instrument war 2017 eingeführt worden, hatte nach einer Evaluation jedoch deutlich weniger zusätzliche Kesseltausche und Energieeinsparungen bewirkt als ursprünglich vorgesehen.
Neben den finanziell bezifferten Einsparungen soll auch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren Bürokratie reduzieren. Seit dem 24. Juli gilt die sogenannte Genehmigungsfiktion für alle erlaubnispflichtigen Gewerbe. Entscheidet die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag, gilt die Genehmigung grundsätzlich als erteilt.