News

Bundesjustizministerium für Online-Beantragung bei Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum erforderlichen sogenannten Abgeschlossenheitsbescheinigungen sollen künftig auch online beantragt werden können. Das sieht ein Entwurf für die Änderung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift vor, den das Bundesjustizministerium vorgelegt hat.

Außerdem wird § 8 Absatz 3 Satz 1 AVA dahingehend angepasst, dass sichergestellt wird, dass eine elektronische Bescheinigung nur dann erteilt wird, wenn der elektronische Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren eröffnet ist und bei den Grundbuchämtern zur Anwendung gelangt.

Der VDIV begrüßt die geplanten Änderungen und hat dies in seiner Stellungnahme an das Bundesjustizministerium zum Ausdruck gebracht.

Den Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVA finden Sie hier.