Geplant sind unter anderem neue Möglichkeiten für Preisänderungsklauseln. Neben indexbasierten Modellen sollen künftig auch die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden können. Gas-Börsenindizes sollen im Marktelement nicht mehr zulässig sein. Gleichzeitig sollen Versorgungsunternehmen Preise rechtssicher anpassen können, wenn sie in die Dekarbonisierung oder den Ausbau ihrer Netze investieren.
Für den Gebäudebestand besonders relevant ist die geplante Änderung des Kostenneutralitätsgebots in der Wärmelieferverordnung. Bei erheblichen Investitionen in eine neue Heizungsanlage oder den Anschluss an ein Wärmenetz soll künftig eine Mehrbelastung der Mieter von bis zu 0,50 Euro je Quadratmeter zulässig sein. Das Kostenneutralitätsgebot soll zudem auf bislang selbstversorgte Mieter, etwa bei Gasetagenheizungen, ausgeweitet werden. Damit soll der Umstieg auf Fernwärme rechtssicher erleichtert werden.
Weitere Eckpunkte betreffen das Recht der Kunden auf Anpassung der Wärmeleistung und das Sonderkündigungsrecht. Außerdem sind eine branchenspezifische Schlichtungsstelle, eine bundesweite Preistransparenzplattform sowie eine Preisaufsicht vorgesehen. Wärmeversorgungsunternehmen sollen dort Preise, Tarifstrukturen und weitere Strukturdaten veröffentlichen und mindestens einmal jährlich aktualisieren.
Mit dem Eckpunktebeschluss beginnt nun die Ausarbeitung des konkreten Gesetzes. Dabei sollen auch die für den Fernwärmeanschluss relevanten Regelungen im BGB und in der Wärmelieferverordnung angepasst werden. Die Eckpunkte zum Wärmenetzpaket finden Sie hier: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/regierungsentwurf-zum-eeg-2027.pdf?__blob=publicationFile&v=10