News

Bundestag diskutiert Gas- und Strompreisbremse

Der Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Bundestagsdrucksache 20/4683) und den Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse (Bundestagsdrucksache 20/4685) erörtert. Beide Vorlagen hatte die Regierungskoalition eingebracht. Die Abgeordneten überwiesen die Entwürfe in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie.

Die Preisbremsen sollen die steigenden Kosten und die Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Der Regierungsentwurf zur Einführung einer Gaspreisbremse sieht unter anderem vor, dass Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde erhalten. Nach einem ähnlichen System soll die Strompreisbremse funktionieren: Bis Ende April 2024 sollen Haushalte und Kleingewerbe mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden sollen 80 Prozent ihres historischen Netzbezuges für 40 Cent/kWh (inklusive Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen) erhalten. Beide Bremsen sollen befristet bis April 2024 gelten. Ursprünglich sollten sie erst ab März kommenden Jahres greifen. Nun ist eine rückwirkende Entlastung für Januar und Februar vorgesehen.  

Die Unionsfraktion begrüßte zwar das Instrument der Preisbremsen, kritisierte die konkreten Vorschläge jedoch als unverständlich und ungerecht. Der CDU-Abgeordnete Andreas Jung bemängelte vor allem die schlechtere Behandlung der Erneuerbaren Energien. Zur Vereinfachung schlug er die Senkung der Mehrwertsteuer für Energieträger vor. Auch die SPD hat noch Diskussionsbedarf. Es müsse noch einmal darüber gesprochen werden, dass die Preisbremse nicht für Holz-Pellets, Öl- und Flüssigkeitsgas-Heizungen gelte, so der SPD-Abgeordnete Matthias Miersch.

Die Strompreisbremse soll teilweise über die Abschöpfung der sogenannten Zufallsgewinne der Unternehmen finanziert werden. Der Löwenanteil soll jedoch aus dem reaktivierten und weiterentwickelten Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF kommen. Dieser sogenannte Abwehrschirm hat ein Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro.

Die Grundlage für dieses Finanzierungsmodell hat der Bundestag mit der Abstimmung über das Haushaltsgesetz 2023 am 25. November 2022 geschaffen. 

Der Wirtschaftsplan für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds war dem Einzelplan 60 des Bundeshaushaltes als Anlage beigefügt. Er sieht für 2023 Ausgaben in Höhe von 116,75 Milliarden Euro auf Zuschüsse, Zuweisungen und Investitionen vor.  

Für die Finanzierung der Gaspreisbremse sind 40,3 Milliarden Euro und die Strompreisbremse ist mit 43 Milliarden Euro veranschlagt. Für die „Finanzierung weiterer Stützungsmaßnahmen sowie Entschädigungszahlungen“ sind 8,5 Milliarden Euro für 2023 und 15 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung eingeplant.

 

Für umfassende Informationen zum Thema und zu den Auswirkungen auf die Praxis bietet die VDIV Management GmbH am 14. Dezember 2022 das folgende Online-Seminar an: "Mietrechtliche Auswirkungen der Energiekrise - Was Immobilienverwalter jetzt wissen müssen!"