Nachdem einige Bundesländer (» der VDIV berichtete) bereits die ersten Schritte zu einer Solardachpflicht auf Wohnhäusern gegangen sind, gibt es nun auch Bemühungen auf bundesweiter Ebene ein entsprechendes Gesetz einzuführen.
Nachdem Bundeswirtschaftsminister Altmeier (CDU) sich bereits im Juli zu einer einheitlichen Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden sowie Privathäusern äußerte, legt nun auch die Partei Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden vor. Der Gesetzentwurf sieht eine Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen auf Dachflächen für Neubauten bereits ab dem 1. Juni 2022 vor Diese Regelung soll laut Entwurf auch bei Dachsanierungen von Bestandsbauten gelten.
Ausnahmen soll es nur dann geben, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, eine Begrünung vorhanden ist oder eine Installation unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde. Auch auf Gebäuden an denen angrenzende Häuser stehen, wo bereits Solaranlagen verbaut sind, sollen danach von der Pflicht befreit werden.