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Corona-Ausnahmeregelungen für WEG enden am 31. August 2022

Die Corona-Sonderregelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften, wonach unter anderem der zuletzt bestellte Verwalter auch ohne Beschluss im Amt bleiben konnte (Art. 2, § 6 des Gesetzes „zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“), laufen zum 31. August 2022 aus.

Verwaltungsunternehmen, bei denen der Bestellungszeitraum ausgelaufen ist, müssen jetzt handeln und eine wirksame Bevollmächtigung sicherstellen. Rechtzeitig vor dem 31. August 2022 müssen in den verwalteten Eigentümergemeinschaften entsprechende Beschlussfassungen für eine Neu- bzw. Wiederbestellung nachgeholt werden. Unter Umständen muss dafür eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden.