Verwaltungsunternehmen, bei denen der Bestellungszeitraum ausgelaufen ist, müssen jetzt handeln und eine wirksame Bevollmächtigung sicherstellen. Rechtzeitig vor dem 31. August 2022 müssen in den verwalteten Eigentümergemeinschaften entsprechende Beschlussfassungen für eine Neu- bzw. Wiederbestellung nachgeholt werden. Unter Umständen muss dafür eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden.