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E-Auto-Förderung und Ladeinfrastruktur: WEG rücken in den Fokus

Die neue E-Auto-Prämie kann den Ladebedarf in Wohnanlagen erhöhen. Parallel startete die Förderung für private Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus. Für WEG wird entscheidend, dass Anträge bereits vor dem Beschluss gestellt werden können.

Die neue Förderung für E-Autos richtet sich an private Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Gefördert werden Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026. Die Prämie kann für Kauf und Leasing beantragt werden und beträgt je nach Fahrzeugart, Einkommen und Haushaltsgröße bis zu 6.000 Euro. Unternehmen und Gewerbetreibende sind nicht förderberechtigt.

Für die Immobilienverwaltung ist diese Entwicklung vor allem deshalb relevant, weil mehr geförderte E-Fahrzeuge den Bedarf an Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen erhöhen können. Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungen müssen damit Anschlusskapazitäten, Lastmanagement, Betreiberkonzepte, Kostenverteilung, Erweiterbarkeit und Beschlussvorlagen frühzeitig vorbereiten.

Parallel ist am 25. März 2026 die Förderrichtlinie für das Laden im Mehrparteienhaus in Kraft getreten. Das Bundesförderprogramm nimmt Wohnungseigentümergemeinschaften ausdrücklich als eigene Zielgruppe in den Blick. Entscheidend ist die neue Fördersystematik: WEG können Förderanträge bereits stellen, bevor der erforderliche Beschluss über den Ausbau gefasst wurde. Der Beschluss kann nach positiver Erstbescheidung innerhalb von sechs Monaten nachgereicht werden. Damit wird das Verfahren besser an die Realität von WEG angepasst, in denen Bedarfserhebung, Angebotseinholung, Beschlussvorlage und Eigentümerversammlung regelmäßig mehrere Monate beanspruchen.

„WEG brauchen keine symbolische Förderung, sondern ein Verfahren, das zu den praktischen Begebenheiten passt. Dass Anträge jetzt auch vor einer Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft gestellt werden können, ist daher wegweisend. Damit werden erstmals WEG zielgerichtet gefördert.“, sagt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Gefördert werden nicht nur einzelne Ladepunkte, sondern auch die technische Erschließung von Stellplätzen insgesamt. Einbezogen sind Anschaffung und Errichtung privater Ladeinfrastruktur, technische Ausrüstung, Netzanschluss und notwendige bauliche Maßnahmen. Für WEG erfolgt die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Antragstellung beginnt am 15. April 2026, Anträge sind bis zum 10. November 2026 möglich. Vorgesehen sind bis zu 1.300 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz ohne Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt für bidirektionales Laden. Flankierend wurde ein WEGweiser veröffentlicht, der den Prozess von Bedarfserfassung bis zur späterer Erweiterung strukturiert.

Hier finden Sie die Bundesförderung zu Mehrparteienhäusern.