EEG-Novelle: Kleine Photovoltaikanlagen vor einem grundlegenden Systemwechsel

Die Bundesregierung will die Förderung erneuerbarer Energien stärker auf Marktpreise und Netzauslastung ausrichten. Für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden könnte das erhebliche Konsequenzen haben. Der Bundestag hat die EEG-Novelle 2027 am 24. September 2026 erstmals beraten.

Besonders einschneidend sind die Pläne für kleinere Dachanlagen. Für neue Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt soll eine feste Einspeisevergütung nur noch bis Ende 2028 vorgesehen sein. Zudem soll die Förderung gegenüber dem bisherigen System deutlich verkürzt werden: Der Regierungsentwurf sieht eine Laufzeit von drei statt bisher 20 Jahren und einen Vergütungssatz von 5,2 Cent je Kilowattstunde vor. Danach soll für Neuanlagen die verpflichtende Direktvermarktung greifen.

Damit würde sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung kleiner PV-Anlagen deutlich verändern. Gerade bei Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften dürfte künftig noch wichtiger werden, möglichst viel Solarstrom direkt im Gebäude zu nutzen, statt Überschüsse langfristig zu festen Konditionen ins Netz einzuspeisen. Modelle wie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung könnten dadurch an Bedeutung gewinnen.

Die Reform geht weit über Dachanlagen hinaus. Für größere Anlagen ab 100 Kilowatt sind Differenzverträge, sogenannte Contracts for Difference, vorgesehen. Zugleich sollen die Ausschreibungsmengen angepasst und der PV-Ausbau stärker zugunsten kostengünstigerer Freiflächenanlagen verschoben werden.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung strebt ein Inkrafttreten 2027 an; für zentrale Teile des Vorhabens ist zudem die beihilferechtliche Zustimmung der EU-Kommission erforderlich.

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