Ausschließlich Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind sollen nach den Planungen des Ministeriums in den Genuss dieses Förderprogramms kommen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Jahreseinkommensgrenze von 60.000 Euro um jeweils 10.000 Euro. Das Kreditprogramm soll den Einsatz des bei einkommensschwächeren Familien oftmals fehlenden Eigenkapitals entlasten.
Für Haushalte, die über diesem Einkommen liegen, aber auch für Unternehmen und Genossenschaften wird es die Förderung „Klimafreundliches Bauen“ geben. Für sie stehen insgesamt 650 Millionen Euro bereit. Beide Töpfe sind auf das energetisch hochwertige Bauen ausgerichtet. Zudem werden beide Förderlinien konsequent auf den Lebenszyklusansatz des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgerichtet.
Die Details dieser beiden Neubauförderprogramme mit einem Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro jährlich werden aktuell ausgearbeitet. Zuständig ist das Bundesbauministerium. Die Förderung der Wohngebäudesanierung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.