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EU-Kommission will Kommunen mehr Spielraum gegen Kurzzeitvermietung geben

Mit einem neuen „Affordable Housing Act“ will die EU-Kommission einen einheitlichen Rechtsrahmen für Maßnahmen gegen Kurzzeitvermietungen, spekulativen Leerstand und Zweitwohnungen schaffen. Ziel ist es, Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten mehr Rechtssicherheit für Eingriffe zu geben.

Nach dem Vorschlag sollen Einschränkungen nur zulässig sein, wenn objektive Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt erfüllt sind. Dazu zählt unter anderem, dass für den Kauf einer durchschnittlichen Wohnung mindestens das Achtfache des verfügbaren Jahreseinkommens pro Kopf erforderlich ist und sich dieses Verhältnis in den vergangenen zehn Jahren verschlechtert hat.

Bevor Kommunen Kurzzeitvermietungen beschränken, müssen sie zudem nachweisen, dass diese seit mindestens drei Jahren negative Auswirkungen auf Verfügbarkeit oder Bezahlbarkeit von Wohnraum haben und mildere Maßnahmen nicht ausreichen.

Nicht betroffen sein sollen Vermietungen des eigenen Hauptwohnsitzes. Welche konkreten Maßnahmen in angespannten Gebieten ergriffen werden, soll grundsätzlich den Kommunen überlassen bleiben.

Der Vorschlag geht nun in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren von Europäischem Parlament und Rat.

Mehr dazu können Sie bei der EU nachlesen: https://housing.ec.europa.eu/european-affordable-housing-plan/affordable-housing-act_en