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EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu umfangreichen Nachhaltigkeitsberichten

Die am 5. Januar 2023 in Kraft getretene europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, über die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt, die Menschenrechte, die Sozialstandards und die Arbeitsethik zu berichten. Schätzungen zufolge sind davon in Deutschland rund 15.000 Unternehmen betroffen, auch in der Immobilienbranche.

Mit der CSRD werden deutlich höhere Anforderungen an Umfang und Art der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gestellt als in der Non-Financial Reporting Directive (NFRD, 2014/95/EU) . Von der Berichtspflicht entsprechend der CSRD sind alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen erfasst, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Darüber hinaus sind alle nicht kapitalmarkt-orientierten Betriebe betroffen, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Bilanzsumme übersteigt 20 Millionen Euro.
  • Die Nettoumsatzerlöse liegen über 40 Millionen Euro.
  • Das Unternehmen hat mehr als 250 Beschäftigte.

Die Richtlinie fordert Nachhaltigkeitsinformationen künftig ausschließlich im Lagebericht. Er basiert auf einem umfassenden ESG-Ansatz und muss unter anderem Angaben zu Nachhaltigkeitszielen, den wichtigsten nachteiligen Wirkungen des Unternehmens und noch nicht bilanzierten immateriellen Ressourcen enthalten.

Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen, müssen erstmals im Jahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024 vorlegen. Nicht Kapitalmarkt-orientierte Unternehmen, die zwei der oben genannten Kriterien erfüllen, müssen erstmals im Jahr 2026 für das Geschäftsjahr 2025 berichten und kapitalmarkt-orientierte KMU erstmals in 2027 für das Geschäftsjahr 2026.