In einer Pressemitteilung vom 26. Oktober teilt die F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH neue Entwicklungen am Immobilienmarkt mit. Laut Index entspannen sich die Mieten und der Preisanstieg für Eigentumswohnungen und Eigenheime sei nahezu gestoppt.
„Der F+B Wohn-Index Deutschland kombiniert deutschlandweit die Miet- und Preisentwicklung von Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäusern mit den Trends von Neuvertrags- und Bestandsmieten von Wohnungen“, erklärt das Unternehmen in seiner Pressemitteilung. Im 3. Quartal des aktuellen Jahrs 2021 sei der Durchschnitt der Preis- und Mietentwicklung von Wohnimmobilien der deutschen Gemeinden im Vergleich zum Vorquartal nur noch um 0,3 Prozent und im Vergleich zum Vorjahresquartal um 3,3 Prozent gestiegen. Die Wachstumsdynamik des Preisanstiegs schwächt sich folglich ab.
Ursachen waren zum einen die deutlich verminderten Preissteigerungen für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen und zum anderen die nicht weiter steigenden Angebots- und Bestandsmieten. Zum ersten Mal seit Jahren sieht es demnach danach aus, dass sich zwei Bereiche des deutschen Wohnungsmarkts (Miet- und Kaufsegment) beruhigen. Mehrere Faktoren bremsen die Preise. Dazu gehört unteranderem die Corona-Pandemie, die nicht weiterwachsenden Metropolen, das gebremste Wirtschaftswachstum oder auch die durch Klimaschutzregulationen für Eigentümer drohenden Mehrbelastungen.
Preisentwicklung bei Eigentum
Gegenüber dem Vorquartal stiegen die Preise bei Eigentumswohnungen um 0,9 Prozent. Bei den Ein- und Zweifamilienhäusern stagnierten die Preise und es konnte kein Anstieg festgestellt werden. Im Vorjahresquartal hingegen stiegen die Ein- und Zweifamilienhäuser noch um 3,1 Prozent. Eigentumswohnungen verteuerten sich im Vorjahresquartal sogar um 4,9 Prozent.
Preisentwicklung Neuvertragsmieten
Die Neuvertragsmieten stiegen im Vergleich der Quartale Q3/2021 zu Q4/2021 nur noch um 0,2 Prozent. Laut Studie sieht man daher, „dass die im 2. Quartal 2021 zu beobachtende anziehende Dynamik bei den Neuvertragsmieten nur von vorübergehender Dauer gewesen ist.“