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Für Haushalte mit variablen Stromtarifen gilt eine neue Preisbremse

Der Bundestag hat Änderungen der Energiepreisbremsen-Gesetze beschlossen. Damit wird unter anderem beim Heizstrom nachgebessert. Außerdem erhalten Firmen, die durch die Corona-Pandemie oder die Flutkatastrophe im Jahr 2021 stark belastet waren, sowie Krankenhäuser zusätzliche Unterstützung.

Bislang sieht die Strompreisbremse vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden im Jahr 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis (Referenzpreis) von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für die übrigen 20 Prozent zahlen Kunden den Vertragspreis.

Bei Privathaushalten, die eine Wärmepumpe oder etwa eine Nachtspeicherheizung betreiben, führe die Regelung aber teils zu keinen oder nur sehr geringen Entlastungen, so das Bundeswirtschaftsministerium. Zwar könne Heizstrom in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom, aber auch hier seien die Preise stark gestiegen.

Mit der Gesetzesänderung wird nun ein zweiter Preisdeckel eingeführt. Für Haushalte, die einen tageszeitvariablen Tarif haben, der einen Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht, gilt die Gesetzes-Novelle zufolge ab 1. August 2023: Bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden wird der Referenzpreis von 40 auf 28 Cent pro Kilowattstunde gesenkt.