Das DIN wagte vergangene Woche den Schritt, einen sogenannten Gebäude-TÜV doch noch über die Normungsstrukturen des DIN einzuführen. Zwar wurde der Normentwurf DIN 94681 bereits im Mai 2025 zurückgezogen, doch das Thema blieb in der Diskussion. In einem Workshop am 11. November 2025 wollte das DIN mit den Einsprechenden mögliche weitere Schritte erörtern. Das Ergebnis war eindeutig: Auch ein DIN-Leitfaden findet keine Zustimmung in der Immobilienwirtschaft.
Die Verbände stellten klar, dass für Verkehrssicherungspflichten längst verbindliche und erprobte Regelwerke existieren. Diese gewährleisten eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung. Ein zusätzlicher Leitfaden würde keine Lücke schließen, sondern neue Unsicherheiten schaffen. Denn ein solcher Leitfaden wäre kein bloßes Informationspapier. Für seine Erstellung müsste ein Arbeitsausschuss eingerichtet werden – ein Einstieg in künftige Normungsprozesse mit zusätzlichen Anforderungen, Dokumentationspflichten und möglicher Bürokratie, ohne dass ein tatsächlicher Bedarf besteht.
Auch der Aufwand spricht gegen das Vorhaben. Die Erarbeitung eines Leitfadens würde Zeit und Ressourcen binden, beim DIN ebenso wie in der Branche. Praxistaugliche Hilfsmittel wie Checklisten lassen sich dagegen schneller, flexibler und ohne formale Normungsstrukturen erstellen. Entsprechend fehlt die Bereitschaft, ein solches Projekt zu unterstützen. Zwar hält das DIN die Option eines Arbeitsausschusses offen, doch es zeichnet sich ab, dass eine ausreichende Beteiligung nicht zustande käme.
Für den VDIV und seinen Geschäftsführer Martin Kaßler ist die Linie klar: „Verkehrssicherungspflichten müssen klar, handhabbar und ohne zusätzliche Bürokratie erfüllt werden können. Wir haben bereits bei der ersten Unterbindung des Gebäude-TÜV eine zentrale Rolle gespielt – und werden dies auch weiterhin tun. Gemeinsam mit der gesamten Immobilienwirtschaft setzten wir uns dafür ein, dass weder ein Leitfaden noch spätere Normungsversuche etabliert werden.“
Bereits 2022 wurde eine geplante DIN-Normung der WEG-Abrechnung verhindert. Auch damals drohten unverhältnismäßiger Aufwand und eine unnötige Regulierung der Verwaltungspraxis. Der Verband bleibt daher konsequent: Normungsprojekte ohne praktischen Mehrwert, aber mit erheblichem Bürokratiepotenzial sollen auch weiterhin abgewendet werden.